Betrug bei Ebay kleinanzeigen Apple?

10 Antworten

Ist schwierig. Ich würde es auf keinen Fall so belassen - es aufgrund List anzufechten kannst du versuchen. Das wird dann als Einzelfall genau geprüft und mit Glück wird dir Recht gegeben.

Der freche Preis von 1100€ wird wahrscheinlich ausschlaggebend sein - ich denke dass du mit der Anfechtung durchkommen wirst.

Aber versuch vielleicht zuerst mit ihm zu reden. Kann ja nicht schaden, und vielleicht verhaspelt er sich ja (schriftlich natürlich), was du dann später gut verwenden kannst. Solche Leute sind meist recht unvorsichtig und forsch. Viele knicken auch schon ein, wenn du sie unterrichtest, eine Anzeige erstatten zu wollen.

Geld mit Frist zurück verlangen, wenn keine Reaktion Anzeige und gerichtliches Mahnverfahren.

Hier spricht viel für dich. Die Vermittlungsgebühr steht in keinem Verhältnis zum Preis der Ware, der Titel ist wahrscheinlich auch irreführend. Das ist im Prinzip genauso Betrug wie die ganzen Verkäufe unter "Gold auf Dachboden gefunden/geerbt" mit dem Hinweis man habe die Daten nur abgeschrieben und übernehme keine Haftung für die Echtheit des Goldes. Sowas ist prinzipiell hinfällig wenn man sein "Gold" unter der Rubrik "Edelmetall" verkauft. Irgendwo im Text Hinweise zu verstecken, was der Grunderwartung des Käufers zuwieder läuft, ist in aller Regel unzulässig. Man kann dem Händler immer vorhalten, dass er das Missverständnis zu seinen Gunsten in Kauf nimmt, wenn er solche unerwarteten Hinweise nicht auffällig hervorhebt. (Also am Anfang des Textes, groß hervorgehoben, mehrfach oder bereits im Titel erwähnt.)

Der Betrüger spekuliert einfach darauf, dass du keine weiteren Schritte unternimmst.

Verstehe ich das richtig: Du hast einem Wildfremden 1.100 € für eine sogenannte "Vermittlung" bezahlt?

Ich faß es nicht.

Das Geld bist Du erstmal los. Vermutlich mußt Du mit Anwalt oder Strafanzeige hinterherlaufen.

Erfolg hatte er ja bei dir auf jeden Fall, was jedoch nicht bedeutet, dass die Sache auch rechtens war. Je nachdem wie die Anzeige genau gestaltet war käme hier arglistige Täuschung in Betracht. Dafür müsste man sich die Anzeige aber im Detail ansehen und dann ggf. den Klageweg beschreiten.

Mit dem Schwachsinn wird er nicht durchkommen. Geld zurückverlangen, Anzeige erstatten, wenn er nicht zahlt gerichtliches Mahnverfahren einleiten.