Besuchererlaubnis Bützow

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In der U-Haft mußt du eine Besuchserlaubnis bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Am schnellsten geht es, wenn du dort persönlich auftauchst. Nimm bitte deinen Personalausweis mit!! Es kann sein, daß du dort vielleicht etwas warten mußt und etwas Lauferei hast. Wenn nichts dagegen spricht und dein Freund ein volles Geständnis vor dem Haftrichter abgelegt hat, dann sind deine Chancen sehr gut, daß du sofort mit der Besuchserlaubnis rausgehst. Hat dein Freund kein Geständnis abgelegt, könnte der Staatsanwalt Bedenken haben. Aber wie gesagt, es geht am schnellsten, wenn du direkt in die Staatsanwaltschaft gehst.

soviel ich von einem, der in so einer einrichtung arbeitet, weiß, dürfen die gefangenen die ersten 14 tage gar keinen besuch empfangen, und dann alle 14 tage nur für EINE person ein besuchsrecht ausfüllen-mehr besuch dürfen die nicht empfangen! für besuchserlaubnis in dringenden fällen (z.b. um eine wohnung aufzulösen oder ähnl.) braucht man eine schriftliche genehmigung vom staatsanwalt (muß man bei gericht holen), die man dann im gefängnis vorzeigen muß, um den gefangenen außer der reihe besuchen zu dürfen!

isabell89 
Fragesteller
 26.10.2011, 11:55

Oh echt so lange????

Das is ja mist :(

Aber danke dir

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