Beschäftigung ohne Rechnung?

4 Antworten


Gambro 
Fragesteller
 01.06.2022, 15:55

Okay soweit klar, das es unter Schwarzarbeit fällt, aber es ergibt sich doch davon ein Mangelfolgeschaden an dem Gebäude.

Die Frage wäre jetzt ob der Verursacher des Schadens Also der Monteur oder der Besitzer dafür haften würde.

Laut Schwarzarbeiter Gesetz besteht ja zwar keine Gewährleistung an der Sache, jedoch aber am Eigentum des Geschädigten z.B Boden kaputt durch Wasser usw.

0

Lehrgeld, Geiz ist nicht geil.

Wer billig kauft, kauft zwei mal.

Es gibt bestimmt noch ein paar Anmerkungen, die das Verhalten des Bekannten treffen könnten.

Es geschieht ihm recht. Klingt vielleicht hart. Ist aber so.

Im Jahre 2013 hat der BGH entschieden, dass dem Auftraggeber einer schwarz erbrachten Werkleistung keinerlei Gewährleistungsansprüche zuerkannt werden dürfen.

Selber Schuld, echt... Svhwarzarbeiter beschäftigen, und dann noch solche Pfuscher...

Da gibt es keine Gewährleistung.