Bei Auszug Tapeten abreißen?

3 Antworten

Wie seht ihr das...?

Gegenfrage:

Wie sieht es der Mietvertrag.?

Ist nichts vereinbart, könnt ihr eure Bleibe ebenso verlassen, wie ihr eingezogen seid.

Seht nur zu, dass der Vermieter von ggf. gezahlter Mietsicherung o.ä. nichts zurück hält, um dann auf eure Kosten einen Maler zu ordern.

Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 16:57

Im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen steht: Der Vermieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten : Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das streichen der innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das pflegen und Reinigen des Fußbodens (Teppichbodens). Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte holzteile können auch in weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurück gegeben werden.

0
Userhm  27.11.2019, 20:41
@Snoopy6909

Dann verstehe ich deine Frage nicht....

Du hast damals beim Einzug die Arbeit des Vormieters kostenlos übernommenm, die Vorgabe, die im Mietvertrag steht, ist nicht falsch zu verstehen. ...Also- frisch ans Werk....

Hoffe, in der neuen Wohnung bist du dann schlauer...

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 21:52
@Userhm

So ein Quatsch, lies das mal..

Karlsruhe - Auch bei der Renovierung von Mietwohnungen gilt das Verursacherprinzip: Wenn Mieter eine Wohnung unrenoviert übernehmen, können sie nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass entsprechende Klauseln im Mietvertrag ungültig sind.

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 21:59
@Snoopy6909

Also wenn man eine unrenovierte Wohnung übernimmt, dann kann man die Wohnung bei Auszug Besenrein verlassen... Wenn der Zustand nicht schlechter ist als beim Einzug. Klar klebereste am Fenster müssen entfernt werden, Bohrlöcher zu gespachtelt werden u.s.w aber man braucht keine tapeten abreißen wenn diese nicht gerade Rot, schwarz, grün o. ä. Sind.

0

Normalerweise macht man die Tapeten immer ab außer, es ist vorher abgesprochen die Wohnung so zu übernehmen. Aber auch oft streichen viele die Wände einfach weiss. Ich finde es persönlich schade sowas zu hinterlassen, obwohl man weiß das dort irgendwann andere Einziehen, die es dann abmachen müssen.

Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 16:59

Nein früher war es normal, laut BGH darf man unrenoviert die Wohnung verlassen wenn man die Wohnung unrenoviert übernommen hat.

0
ShadowAngel187  27.11.2019, 17:03
@Snoopy6909

Ja früher heutzutage macht man es Normalerweise so auch aus Höflichkeit damit andere es nicht machen müssen, es machen nicht alle aber ich persönlich finde es besser, wenn man es auch wieder entfernt. Es ist nämlich schade das andere es dann im Nachhinein wegmachen müssen.

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:12
@ShadowAngel187

Das ist schon richtig würde ich auch machen, er verlangt aber noch das ich rausfaser dran machen soll. In der neuen Wohnung muss ich übrigens auch noch 80qm tapeten abreißen, so viel dazu Höflichkeit. Seit dem BGH Urteil 2015 machen das so viele da ist ein Kettenreaktion, wo man heutzutage auch hinzieht, es sind noch Tapeten dran. Ich wäre ja zufrieden wenn Tapeten abgerissen wäre, oder vielleicht hätte ich die Tapeten hier auch abgerissen, aber ich sehe nicht ein das ich sie noch Tapezieren soll. Die Wohnung wäre ja dann top gegenüber wo ich eingezogen bin und ich werde benachteiligt und muss geld rein buttern.

0
ShadowAngel187  27.11.2019, 17:17
@Snoopy6909

Neue Tapeten würde ich auf jeden Fall nicht machen und das mit dem abreißen würde ich dem Vermieter auch sagen, dass es dort so steht und wenn es wirklich so schlimm aussah dann ist es eine Frechheit das er sowas verlangt. Demnächst solltest du vielleicht, wenn du umziehst Bilder machen wie die Wohnung vorher aussah damit es demnächst keine Probleme mehr gibt, falls sowas nochmal vorkommen sollte

0

Reiß sie ab, wie vom Vermieter verlangt und spart die Rauhfaser und den Kleister.

Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:03

Er sagt ja Tapeten ab und Raufaser dran machen... Also wenn ihr gesehen hättet wie ich diese Wohnung übernommen hatte, Tapeten waren dran mit Spinnweben ekelig. Laut BGH brauche ich die Wohnung nur besenrein verlassen, nun aber sagt er das die im WZ die Tapeten grau sind und abgemacht werden muss und helle Raufaser dran gemacht werden muss.

0
ShadowAngel187  27.11.2019, 17:07
@Snoopy6909

Du musst keine neue dran machen Schwachsinn wieso macht er sie nicht selber dran? Macht in meinen Augen keinen Sinn. Das abreißen kann ich verstehen macht schon Sinn aber dann noch eine heller Raufaser zu machen, würde ich auf jeden Fall nicht

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:41
@ShadowAngel187

Habe gerade mal gegoogelt, als dezente farben sind unter anderem auch hell graue Farben. Ich habe ja Vlies Tapeten dran also nicht gestrichen und die finde ich nicht dunkel, die finde ich dezent hell... Hier kann ich keine Bilder rein setzen oder? Sonst hätte ich sie euch mal gezeigt. Diese sind nicht ungewöhnlich.... Er sagt ja wegen diese Tapeten müssen diese ab....

0
ShadowAngel187  27.11.2019, 17:45
@Snoopy6909

Ach der so soll nicht so viel erzählen wenn es in den Vertrag so steht müsstest du sie nicht abreißen, wenn er deswegen Rummeckert sagst du ihm das so

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:47
@Snoopy6909

bei der Rückgabe der Wohnung verpflichtet, die Wände mit solchen Wandfarben zurückzugeben, die den üblichen und herkömmlichen Geschmacksvorstellungen eines "Normalbürgers" entsprechen. In der Rechtsprechung wird darauf abgestellt, dass die Farbwahl für die Wände bei der Rückgabe auf neutrale, dezente oder helle Wandfarben beschränkt ist, da eine Weitervermietung so am besten möglich ist.

Als neutrale, dezente oder helle Farben gelten insoweit die klassisch weiße Wandfarbe. Aber auch helle Grautöne oder sehr helle Gelbtöne sowie einzelne dezente Muster auf hellem Grund werden von der Rechtsprechung teilweise noch als übliche Geschmacksvorstellung akzeptiert und müssen daher beim Auszug nicht durch einen weißen Anstrich oder eine weiße Tapete entfernt werden.

Grelle Farben wie pink, leuchtend grün, warnrot oder türkis-blau sind dagegen nicht mehr üblich. Als nicht den üblichen Geschmacksvorstellungen entsprechend geltend zudem auch schwarze, stark blaue, gelbe, rote oder grüne Wandfarben. Auffallende Muster (z. B. schwarze Wand mit gelben Dreiecken, gelbe Tapete mit roten Streifen oder auch weiße Tapete mit grünen Kreisen) unterfallen ebenfalls nicht mehr den üblichen Geschmacksvorstellungen. Solche Wandfarben sind daher beim Auszug dadurch zu entfernen, dass die Wände mit einer neutralen, deckenden Farbe - hier am besten weiß - gestrichen werden, soweit dies möglich ist. Lassen sich farbige Tapeten nicht überstreichen, ist ggf. auch das Entfernen der farbigen Tapete erforderlich. U. U. muss dann die Wand neu tapeziert und ggf. weiß nachgestrichen werden.

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:49
@Snoopy6909

Ich habe helle Grau Vlies Tapete nur die eine wandgerade ist minimal dunkler aber nicht dunkel grau... Diese Tapeten sind Modern...

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:50
@Wiesel1978

Hab ich doch oben schon geschrieben was im Mietvertrag steht

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 17:56
@Wiesel1978

Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Das steht drin, aber ich habe diese Wohnung unrenoviert übernommen, ich musste die Tapeten abreißen, laut BGH kann ich dann auch unrenoviert ausziehen damit ich nicht benachteiligt bin. Es müssen aber dezente und helle Farben dran sein, ich habe hell graue Vlies Tapeten dran Moderne, eine gerade wand ist minimal dunkler aber ist immer noch hell genug finde ich. Farben wie grün, rot, Türkis blau u.s.w müssen laut BGH-Urteil runter das kann ich ja verstehen...

0
Wiesel1978  27.11.2019, 18:21
@Snoopy6909

...und Tapeten...

Du hast VLIEStapeten. Natürlich kannst Du den Vermieter auf die Eigenleistung hinweisen und ihm den derzeitigen Zustand zeigen. Wenn er Deine Meinung teilt ist doch alles gut ;)

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 18:45
@Wiesel1978

Im Mietvertrag steht:

Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen.

Im Mietrecht habe ich dieses hier gefunden.

Formulierung

… Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen …”

Diese Farbwahlklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass der Mieter auch während des laufenden Mietverhältnisses zu einer Dekoration in der vorgegebenen Farbwahl verpflichtet ist und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt wird, ohne dass hierfür ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. 6. 2008 – VIII ZR 224/07).

0
Snoopy6909 
Fragesteller
 27.11.2019, 19:31
@Wiesel1978

Wenn ich ihn das vorzeigen würde dann müsste ich die Tapeten eigentlich nicht abreißen brauchen und die wohnung besenrein verlassen können oder? . Das wäre nachdem wir diese Wohnung unrenoviert mit viel Arbeit bezogen hatten dann auch wie das BGH-Urteil sagt nur fair...

0