Bahn Fun Abo nach dem 21. Lebensjahr?
Folgende Frage : Bin letztens mit der Westfalenbahn gefahren und habe der Schaffnerin dort mein Funticket vorgezeigt. Diese fragte mich, ob ich das noch nen Jahr länger nutzen mag. Dazu müsse ich nur vor dem 21. Lebensjahr nen Funabo einrichten und bestellen. DAnn könnte ich es ohne Probleme ein Jahr weiter nutzen. Ist das so korrekt ?`Wenn ja - wieso ? Gibt's da rechtliche Klauseln ?!
Grüße
2 Antworten
Um welches Funticket (für welche Region) geht es?
In den Tarifbestimmungen für den Münsterland-Tarif steht dazu z.B.:
Maßgeblich für den Erwerb des FunTickets ist das Alter (bis einschl. 20 Jahren) beim Kauf des FunTickets. Beim FunAbo ist das Alter (20 Jahre) am ersten Geltungstag des FunAbos maßgeblich, so dass auch eine Nutzung für Personen bis einschl. 21 Jahren möglich ist. FunAbos werden nicht an Personen ausgegeben, welche bereits 21 Jahre alt sind.
http://muensterland-tarif.de/ueber-uns/tarifbestimmungen.html
Würdest Du es evtl.für sinnvoll halten, da direkt nachzufragen statt Dich auf irgendwelche Foren-Aussagen zu verlassen?
Ne , halte ich nicht für sinnvoll, denn die Mitarbeiterin der Bahn wird mir sicherlich nicht sagen, dass es dort eine Klausel bzw. einen Trick gibt um diese Beschränkung für ein Jahr zu umgehen ;)