Bach Song in eigenen Songs einfügen?

2 Antworten

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Sofern Du die Werke selbst intonierst darfst Du daß. Willst Du aber eine Aufnahme, z.B. eines Orchesters, einfügen unterliegt dies dem Urheberrecht.


BiBoyJO 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 22:24

Ja also ich nehme das Stück alles selber auf!

Eigentlich heißt es ja nach 80 Jahren verfällt das Urheberrecht.

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht

Bach starb 1750.

Verwende seine Werke wie du willst ;-)