Auswahlverfahren nach dem Prinzip der " Bestenauslese"?

2 Antworten

Dazu braucht man keine §.

  • Es gibt Voraussetzungen für dieses Auswahlverfahren. Jeder, der sie erfüllt (egal, ob gerade so oder als Überflieger) muss dazu zugelassen werden.
  • Das EAV beginnen dann alle bei Null, egal, mit was sie kommen.
  • Im EAV werden vielfältige Tests gemacht. Bei alles Tests sammelt man Punkte.
  • Anhand dieser Punkte wird eine Rangliste erstellt. Messlatte dafür legt der jeweils Beste der Teilnehmer.

Entscheidend ist das Bewerberfeld. Es ähnelt einem Klassenspiegel. Angenommen, es gibt 100 Punkte und 100 Plätze:

Ist der Beste in diesem Jahr 100 Punkte wert, bekommen alle bis 90 Punkte eine Direktzusage. Nehmen wir weiter an, 19 Bewerber belegen die Plätze bis runter zu 80 Punkten. Dann sind die ersten 20 Plätze schon weg. Die restlichen 80 belegt man mit Ergebnissen bis runter zu 65 Punkten. Dann guckt der Bewerber mit 59 Rangpunkten in die Röhre.

Ist der Beste in diesem Jahr nur 80 Punkte wert, legt er den Maßstab für Direktzusagen. Die kriegen dann vielleicht alle bis 70 P. Werden dann alle weiteren Plätze bis runter zu 50 Punkten mit dem Rest der Bewerber belegt, dann ist der mit 59 locker dabei.

Gruß S.


Es gibt beispielsweise 10.000 Bewerber aber nur 1000 zu besetzende Stellen. Du durchläufst das Auswahlverfahren und daraus ergibt sich eine Punktzahl.

Den besten 1000 der 10.000 Bewerber wird nun eine Stelle angeboten. Will einer dieser besten 1000 doch nicht zur Polizei wird seine Stelle dem 1001. auf der Liste angeboten und so weiter.