Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungen?
Hallo, ich möchte gerne wissen welche gründe es dafür gibt, dass es ausschließlich bzw konkurrierende Gesetzgebungen gibt (des Bundes der Länder).
Ich soll in der Schule ein Vortrag darüber halten, habe es aber leider nicht verstanden :(
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Danke im Voraus !
2 Antworten
Deutschland ist eine Bundesrepublik. Das bedeutet, die Bundesländer haben auch Gesetzgebungskompetenzen. Sprich jedes Bundesland kann eigene Aufgaben wahrnehmen. Z. B. Bildung ist ein prominentes Beispiel.
Die ausschließliche Gesetzgebung sagt gem. Art. 71 GG, dass nur der Bund in diesen Bereichen Regelungen machen darf. Z. B. Zolltecht, Verteidigung etc.
Die konkurrierende Gesetzgebung bedeutet, daß die Länder ihre eigenen Regelungen machen dürfen, wenn der Bund keine vorgibt bzw. Diese offen lässt. Fängt der Bund aber an diese zu ändern oder einzufügen, müssen die Länder nachziehen.
Grund dafür ist die Gewaltenteilung. Denn diese wird nicht nur in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt, sondern auch in Bund, Länder und Kommunen.
Der Sinn dahinter ist, dass niemand alleine zu viel Macht anhäufen kann, wie z. B. Hitler damals.
Der Grund dafür ist, dass wir in einem föderalen Bundestaat leben und dies Ausdruck davon ist. Länder sind selbstverwaltet und haben ihre eigene Gesetzgebungskompetenz, soweit der Bund von seinem nicht Gebrauch gemacht hat. Es soll die Umsetzung eines Zentralstaats verhindert werden
Danke für die Antwort