Arbeitsunfähigkeit?

1 Antwort

Wenn Deine 2. (von der 1. verschiedene und davon unabhängige) Erkrankung während der 1. Erkrankung oder in unmittelbarem Anschluss - dass also zwischen beiden nicht wenigstens theoretisch eine mögliche Arbeitsfähigkeit bestanden hätte - daran aufgetreten ist, dann werden beide Erkrankungen als "einheitlicher Verhinderungsfall" betrachten, also so, als würde es sich um ein- und dieselbe Erkrankung handeln.

Das hat zur Folge, dass der 6-wöchige Lohnfortzahlungszeitraum mit der 2. Erkrankung nicht neu beginnt, sondern Du nach 6 Wochen Krankengeld erhältst.