Anzahlung Tattoo wird nicht erstattet?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Anzahlung in einem Tattoo-Studios.
Ich hatte ein Vorgespräches bzgl. eines Cover-Ups. Hierbei hieß es, das meine Wünsche gem. Fotos umgesetzt werden könnte und hierfür 3 Sitzungen notwendig wären. Pro Sitzung sollten 150€ , somit 450€ angezahlt werden. Ich vereinbarte drei Termine, zahlte die vereinbarte Summe an. 1 Woche vor dem Termin habe ich auch nochmals alle Bilder zugesandt. Als ich zum 1. Termin erschien, schaute sich der Tätowierer alle Bilder an und sagte er würde einen Entwurf machen. Als er mir diesen zeigte, entsprach dies keineswegs meinen Vorstellungen. Auch weitere zwei Korrekturen waren nicht zufriedenstellend. Ich war mittlerweile so verunsichert das ich das ganze nach zwei Stunden erfolglos abbrach. Ich fuhr zu einem anderen Tätowierer, er setzte meine Wünsche ohne Probleme um. Nun kontaktierte ich den alten Tätowierer und bat ihn die Anzahlung wieder auszuzahlen, was nicht möglich wäre. Ich könnte mich jedoch dreimal tätowieren lassen worauf sie dann je 150€ pro Tattoo verrechnen könnten. Ich bin völlig ratlos, ist das alles so rechtens?
Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!
3 Antworten
Eigentlich bekommt man die Anzahlung nicht zurück, da der Tätowierer bereits Leistungen für dich erbracht hat, indem er mit dir das besprochen und für dich gezeichnet hat. Da du die weiteren Schritte beendet hast, da es dir nicht gefiel, gehe ich davon aus, dass du nichts erstattet bekommst.
Erkundige Dich doch bei dieser Stelle Auskunft bekommen kannst. Denke, dass Du da gut aufgehoben bist, um fundierte Antworten zu erhalten.
Dort würde ich fragen, ob Du Anspruch hast, die 150 Euro zurück zu bekommen, denn der Tätowierer konnte ja Deine Wünsche nicht umsetzen.
https://de.inksearch.co/blog/tattoo-anspruche-wann-kannst-du-eine-dienstleistung-beanspruchen
Viel Glück.
Schwierig, beim ersten Termin hat der Tätowierer ja zwei Stunden für dich gearbeitet, da spielt es ansich keine Rolle ob dir der Entwurf letztenendes gefallen hat oder nicht.
Aber die Anzahlung für die beiden anderen Termine...
Ich hätte die wohl einfach zurückgezahlt, aber ob das ein Muss gewesen wäre...
Ich würde mich an deiner Stelle mal bei der Verbraucherzentrale beraten lassen...
Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin & Bodymodderin seit 1989)