Angestellt und selbstständig: Ab wann bin ich nicht mehr über Arbeitgeber versichert?

1 Antwort

Die Untergrenze für Tätigkeiten mit der SV- Pflicht liegt bei rund 15 Wochenstunden. Das heißt mit den 18h würde es schon passen.

Aber du würdest dann natürlich mit der Selbständigkeit Einkommensteuer abführen müssen. Und bei einem Zweitjob wäre das die Steuerklasse 6, also die höchste die es gibt.

Da würde sich der Minijob mit 556€ im Monat und ohne Abzüge wahrscheinlich mehr rechnen.