Abfindung?
Hallo,
ich habe ein Problem mit der Auszahlung meiner Abfindung. Laut Gericht sollte mein ehemaliger Arbeitgeber die Abfindung bis spätestens 14. Mai 2025 zahlen. Die Agentur für Arbeit hat am 12. Mai 2025 bestätigt, dass kein Anspruchsübergang stattgefunden hat – das heißt, mein Arbeitgeber darf mir das Geld direkt auszahlen.
Trotzdem wurde mir bis heute nichts überwiesen, und der Arbeitgeber sagt, er zahlt erst Ende Mai.
Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber selbst entscheiden, wann er zahlt – obwohl das Gericht eine Frist gesetzt hat?
Und: Kann ich jetzt eine Zwangsvollstreckung einleiten, auch ohne Anwalt?
Danke für eure Hilfe!
1 Antwort
Und: Kann ich jetzt eine Zwangsvollstreckung einleiten, auch ohne Anwalt?
Wenn ein Dokument vorliegt, dass sich zur Vollstreckung eignet ist es problemlos möglich. Bei Kenntnis der Kontoverbindung dürfte auch eine sog. Vorpfändung die Freiheit des AG erheblich einschränken. Hierzu muss nur noch der zuständige GF ausfindig gemacht und entsprechendes Formular ausgefüllt mit den Unterlagen abgegeben/übersendet werden.
Aufgrund von Fristen und Auslastung wird es wohl auch kaum schneller als Ende Mai werden.