Abfindung?

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Und: Kann ich jetzt eine Zwangsvollstreckung einleiten, auch ohne Anwalt?

Wenn ein Dokument vorliegt, dass sich zur Vollstreckung eignet ist es problemlos möglich. Bei Kenntnis der Kontoverbindung dürfte auch eine sog. Vorpfändung die Freiheit des AG erheblich einschränken. Hierzu muss nur noch der zuständige GF ausfindig gemacht und entsprechendes Formular ausgefüllt mit den Unterlagen abgegeben/übersendet werden.
Aufgrund von Fristen und Auslastung wird es wohl auch kaum schneller als Ende Mai werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB