Ab welchem Alter ist man kein Kind mehr? Was meint ihr?

anderes Alter 54%
ab 12 17%
ab 14 14%
ab 16 9%
ab 11 3%
ab 18 3%

35 Stimmen

20 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
ab 14

KIND ist man: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

JUGENDLICH ist man: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

ERWACHSEN ist man ab dem 18. Lebensjahr

Dies ist aber auch nur die gesetzliche Einstufung...

Wie sich manche Menschen nach außen geben ist leider irgendwie fragwürdig :D

anderes Alter

§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII sagt < 14 Jahre, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinne sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen. Nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kindernachzug). Quelle: Wikipedia

anderes Alter

rein biologisch oder psychisch? Es gibt Menschen,die stehen mit Ende 40 immer noch auf der geistigen Stufe eines bockigen Kindes.Rein biologisch/anhand der körperlichen Entwicklung:man sagt ja,bei der ersten Regel wirst du Frau.Rein emotional:für deine Eltern wirst du immer "mein Kind" bleiben,auch wenn du selber Kinder hast!!


nico2 
Beitragsersteller
 19.05.2010, 15:00

Sagt dir mein Name was?

ab 14

In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).

Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629§§ 164 ff. BGB.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:

  • Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
  • Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
  • Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.

Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).

Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.

Kindheit – Wikipedia

Woher ich das weiß:Recherche
anderes Alter

die meisten sagen ja immer ab 18, aber ih finde der eine ist schon mit 15 oder 14 erwachsen(oder fühlt sich schon erwachsen und selbstständig) und der andere eben wirklich erst mit 18 oder 20