1zu1 Pflege als Altenpflegehelferin; Beatmung; tracheostomaversorgung?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen eine neue Stelle angefangen. Ich bin altenpflegehelferin habe also nur eine 1 jährige Ausbildung. Die neue Stelle ist bei einem ambulanten pflegedienst. Es ist 1-1 Pflege, ich denke der Begriff erklärt sich von alleine. Der zu betreuende hat einen tracheostoma und wird beatmet und wird über eine Sonde ernährt. Geistig ist er noch fit. Zu meinen Aufgaben zahlen somit medigabe, absaugen, cough assist, inhalieren, Reinigung und überwachen sämtlicher Geräte usw. Meine Frage - darf ich das überhaupt? Habe es ja nie in der schule gelernt. Wurde jetzt angelernt- hat auch super funktioniert, obwohl ich keine Erfahrung in dem Gebiet hatte. Wäre Lieb wenn ihr mich ein bisschen aufklären könntet. Mfg
3 Antworten
Es gibt KEINE Behandlungsscheine. Wer so einen gemacht hat hat sein Geld zum Fenster rausgeworfen. Dieser "Behandlungsschein" hilft nur dem Fortbildungsinstitut seine Kassen auf zu füllen.
Einjährig examinierte Pflegehelfer dürfen je nach Bundesland, unterschiedlich geregelt, sogenannte geringfügige Behandlungspflege erbringen.
Dazu gehören: Kompressionsstrümpfe an/aus, vorgerichtete Medis verabreichen, s. c. Injektionen, Einreibungen, PEG Verbände ohne Wundversorgung, PEG Ernährung an/abhängen, RR Kontrollen, Kälteträger auflegen. Bitte in die einzelnen
Reglungen des jeweiligen Bundeslandes schauen.
Tracheostoma, Beatmungsgeräte und Wundverbände sind für alle Pflegehelfer tabu.
Im übrigen haben die Pflegehelfer regelmäßige Fortbildungen und Überprüfungen durch zu machen, die belegt werden müssen. Denn bei den Regelprüfungen wird dies vom MDK abgefragt.
In Hessen z. B. bietet der BPA ( Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. ) solche Schulungen an.
Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen
Dieser Arbeitgeber verhält sich nicht richtig. Er verstößt gegen Gesetze und Vertragsbestimmungen wenn er dich diese Tätigkeiten ausführen lässt und handelt dir und dem Kunden gegenüber verantwortungslos.
Geht estwas schief wird er zwar auch zur Rechenschaft gezogen werden, du jedoch wirst das ganze Strafmaß abbekommen.
Denn den letzten beißen die Hunde.
Grüße von einer PDL aus Hessen.
Wenn du in die Aufgaben eingewiesen und eingearbeitet wurdest, spricht nichts dagegen. Der Arbeitgeber trägt die ganze Verantwortung. Ich kenne Altenpflegeausbildung zur Examinierten als 3 jährige Ausbildung. Bist du vielleicht Altenpflegehelferin? Diese Ausbildung ist mir mit einem Jahr Lehrzeit bekannt. Das spricht aber nicht gegen die dir übertragenen Aufgaben. Die Erfahrung kommt in der Praxis. Ich wünsche dir gutes gelingen.
Entschuldigung hatte ich überlesen. Es geht um die Verantwortung der Examinierten. In dem Heim in dem ich arbeite dürfen nach einer Einweisung durch die Examinierte auch Altenpflegehelferinnen Blutzucker und RR messen. Nur mit Ersatznahrung über PEG wird auch herum gezeckelt. Trachealkanüle und Stoma dürfen nur speziell eingewiesene Examinierte bedienen. Aber ich finde es Super das du dich da ran traust und es auch machst. Viele drücken sich erfolgreich. Wünsche dir viel Erfolg und Spass bei deiner Arbeit.
Naja, also ich bin ja mit dem Patienten alleine, das heisst also das keine ex pflegekraft da ist die die Verantwortung übernehmen könnte. Mir ist schon unwohl das alles zu tun, obwohl ich eingewiesen und eingearbeitet wurde, ich denke das liegt daran das es ja doch etwas neues für mich ist. Laut meiner ehemaligen Chefin mache ich mich strafbar, da ich keinen behandlungsschein habe. Bin eben nur aph.
Wenn dein jetziger Chef dich diesbezüglich eingewiesen hat in die Tätigkeiten, übernimmt er auch die Ober-Verantwortung.
Hallo, ich bin auch Altenpflegehelferin, genauso wie du. Die Frage besteht nun ob du den Behandlungsschein hast, selbst dann dürftest du nicht alle Tätigkeiten tun, die eine 3 Jährige Altenpfleger/in darf. Bei der Medigabe, über wachen der Geräte und Inhalation sollte nichts dagegen sprechen (wenn du den Behandlungsschein hast). Die anderen Dinge die Du bei dem Patienten tust darfst du wenn man es ganz ganz genau nimmt nicht Machen. Ich hoffe ich konnte dir Helfen :)
Ich habe keinen behandlungsschein. Es Erfolge nur eine 3 tägige Einarbeitung. Hat zwar alles funktioniert, trotz allem ist es glaube ich nicht erlaubt..
Ja, habe ja geschrieben das ich altenpflegehelferin bin. Habe 1 Jahr gelernt.. 2011 war das. Aber wie kommts dann das "man" in den meisten Heimen nichtmal Blutzucker messen darf, oder ne Nahrung anhängen.. In allen Heimen in denen ich bereits war (einige) durfe ich soetwas nicht. Aber wenn sie mich das lehren würden wäre das für die ex. Altenpfleger ja nur eine Erleichterung.. Würde Ihnen ja helfen in dem ich Ihnen die Arbeit abnehme. Kommt mir seltsam rüber.
Trotzdem vielen Dank!