15-jährige und 29-jähriger sind zusammen - erlaubt oder nicht?

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Sex mit ihr ist ab ihrem 14. Geburtstag erlaubt solange er keine Zwangslage ausnutzt.

Nein, es ist nicht strafbar.

Strafgesetzbuch (StGB) § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

DannyTargaryen  28.03.2017, 02:07

Danke! Ein weit verbreiteter Irrtum... Vor allem muss man nochmal differenzieren zwischen Geschlechtsverkehr, bzw. sexuellen Handlungen und einer Beziehung. Eine lose Beziehung hat rechtlich überhaupt keine Bewandnis, diese wird vom Recht nicht erkennt. Also genau genommen kann ein 29jähriger auch mit ihr zusammen sein, wenn sie erst 11 oder 12 ist. Nur dass dann sexuelle Handlungen definitiv nicht erlaubt wären, auch wenn sie es wollen würde. Jedoch gilt grundsätzlich das Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist Privatrecht. Sie oder ihre gesetzlichen Vertreter müssten Strafanzeige erstatten. Da sie aber ja schon 15 ist wäre nicht nur eine Beziehung sondern eben sogar sexuelle Handlungen erlaubt. Ich weiß nicht woher dieses "ab 16" kommt... Ab 16 geht man nur davon aus, dass es diese Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung grundsätzlich gibt und diese nicht mehr fehlt. Und im letzten Satz wird dann gewissermaßen noch ein "Quasifreispruch" für diejenigen gegeben, die in einer festen Beziehung mit einem Mädchen sind und mit ihr Sex haben und dann irgendwie doch rauskommt, dass ihr diese Fähigkeit noch irgendwo fehlt. Das ist dann weder vorsätzlich als Ausnutzen gesehen, noch ist ein großer Schaden oder ein großes Unrecht geschehen.

Anders formuliert regelt dieses Gesetz nur, dass Sex mit 0-13jährigen grundsätzlich Missbrauch ist, 14 & 15 erlaubt wenn Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorhanden, jedoch ist ohne großes Unrecht von Strafe abzusehen, ab 16 ist Sex an sich grundsätzlich erlaubt. Darüber hinaus wird sexueller Missbrauch von unter 16jährigen und noch stärker von unter 14jährigen härter geahndet und bestraft. Um es eben nochmal in "Normalen Worten" auszudrücken :D

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Also in deutschland sind grundsätzlich sexuelle Kontakte mit Personen die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Kinder), strafbar. Ab 14 Jahren ist man im Umkehrschluss also sexuell Mündig und kann über seine sexualität und deren Auslebung selbst entscheiden (§ 176 StGB).

Des Weiteren hat der Gesetzgeber Einschränkungen erlassen, die vor Ausbeutung der sexuellen Unerfahrenheit schützen sollen. Hierzu zählen beispielweise die Ausnutzung von Schutbefohlenen (Ausbilder, Lehrer, Amtsperson etc.) wodurch sich die Altersgrenze ändert. Wenn dies bei euch nicht der Fall ist (was ich einfach mal annehme), sind sexuelle Handlungen zwischen euch erlaubt (so lange dies nicht unter Ausbeutung, Ausnutzung einer Zwangslage oder durch Bezahlung geschieht).

Aber Relevanz bei unter 16 Jährigen sprich (14 und 15 Jährigen) hat der § 182 StGB. Hier heißt es im Absatz 3, das sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren und einer Person über 21 Jahren, eine Straftat sind wenn dabei "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt wird". Jedoch heißt es in Absatz 5, das eine Strafverfolgung nur auf Antrag erfolgt, sprich nur wenn du (oder beispieweise deine Eltern) zur Polizei gehen und einen Strafantrag stellen, weil du meinst er hätte deine Unerfahrenheit ausgenutzt. Erst dann erfolgt eine Strafvervolgung.

Wenn alles einvernehmlich abläuft - gibt es keine rechtlichen Einwände gegen eure (sexuelle)-Beziehung. Merk dir aber bitt eines: Wenn er dich jemals in irgendeiner Art und Weise ausnutzt, oder dich zu etwas zwingst was du nicht möchtest - dann ist das für deinen Freund strafbar!

Lg, Anduri87

Kann nur erlaubt sein wenn die Eltern davon wissen und einverstanden sind ansonsten könnte man ihn Anzeigen wegen Beziehung zu einer minderjährigen aber wenn die Eltern es wissen und einverstanden sind könnten die beiden sogar jetzt schon sex haben aber wie gesagt Eltern müssten einverstanden sein wenn nicht ist er somit strafbar und kann angezeigt werden

suedstadtkoch  28.02.2015, 01:08

Auch für Dich StGB § 176 sagt alles

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Menuett  28.02.2015, 15:54
@suedstadtkoch

Der Paragrapph StGB § 176 sagt nichts über diesen Fall aus.

Hier greift StGB § 182. Nach diesem darf man ab 14 Sex haben, mit wem man ihn haben will.

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Ich finde es den Unterschied etwas zu riesig, aber wenn sie ihn wirklich liebt, wird sie sowieso niemand davon abbringen können zu ihm zu gehen ...

NICHT STRAFBAR. Der Theorie nach können auch ein 7 und eine 50 Jährige zusammen sein

Michorn  28.02.2015, 00:26

So ein Umfug!

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Alexerer2  28.02.2015, 00:27

Was du laberst

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lule9  28.02.2015, 00:31

sowas dummes hab ich schon lange nicht mehr gelesen

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Menuett  28.02.2015, 15:55

Nein, wer eine sexuelle Beziehung zu einem 7 Jahre alten Kind hat, der geht in den Knast.

Das ist eine Straftat gemäß stgb 176.

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DannyTargaryen  28.03.2017, 02:11
@Menuett

Boah Leute... Beziehungen sind kein Rechtsgegenstand. Es könnte auch ein 110jähriger mit einer einjährigen eine Beziehung haben oder umgekehrt. Beziehungen interessieren keinen und gehen niemanden etwas an. NIEMANDEN. Außer eventuell die gesetzlichen Vertreter (Eltern i.d.R.)...

Es gibt de jure keine "sexuelle Beziehungen" weil wie gesagt Beziehungen vor der Hochzeit vom Strafgesetz nicht erkannt werden. Es gibt nur sexuelle Handlungen und die sind ab 14 soweit unbegrenzt straffrei, sofern keine Zwangslage ausgenutzt wird und keine Bezahlung erfolgt, etc.

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