125ccm-Bike – nur Kopien von Brief und Schein – Zulassung möglich?

2 Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Um das Gerät anmelden zu können, werden nur die Originale akzeptiert.

Um neue Papiere zu bekommen, muss der Vorbesitzer den Kfz-Brief als verlustig melden und durch die zuständige Kfz-Zulassungstelle aufbieten.

Nach (meist) drei Wochen werden neue Dokumente ausgestellt, mit dem du das Fahrzeug anmelden kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hey, also theoretisch kann man das Bike schon wieder ganz legal anmelden, auch wenn die originalen Papiere fehlen. Ist halt bisschen Aufwand, aber machbar. Du brauchst auf jeden Fall nen Kaufvertrag oder irgendeinen Nachweis, dass das Teil dir gehört. Die Kopien von den alten Papieren helfen zwar nicht offiziell, aber die Zulassungsstelle kann damit schon was anfangen. Wichtig ist, dass die Fahrgestellnummer am Rahmen noch lesbar ist. Dann holst du dir ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA, also ne Bestätigung, dass das Motorrad nicht geklaut ist. Danach musst du zum TÜV oder DEKRA und ein Vollgutachten machen lassen. Die checken dann, ob das Ding technisch in Ordnung ist und geben dir quasi neue technische Daten. Mit dem Gutachten gehst du zur Zulassungsstelle, nimmst ne eVB-Nummer von der Versicherung mit und deinen Ausweis, und dann kriegst du neue Papiere und kannst das anmelden.

Kostet insgesamt ein paar Hundert Euro, aber wenn das Bike sonst fit ist, ist es machbar.