1. Klasse schwarz fahren?

2 Antworten

Erst einmal muss er beweisen, dass ihr dadrinne wart. wenn er das kann, dann müsst ihr wahrscheinlich zahlen. Wenn ihr nicht lange drinne wart und das ganze auf Video ist, dann könntet ihr glück haben und behaupten, dass ihr nur was gesehen habt und gedacht habt, dass da jemand was vergessen hat. Wenn ihr da aber drinne wart und euch hingesetzt habt und auch kurz gesessen habet, dann habt ihr ein Problem:) Wenn ihr nicht zahlt, könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Ich würde bei der zuständigen Verwaltung mal anrufen un erklären, dass ihr auf der Suche nach einem freien Platz in der 1ten Klasse gelandet seid, als ihr dies bemerkt habt seid ihr in die 2 zurückgegangen. Mal sehen was die dazu sagen. Im Prinzip steht da ja Aussage gegen Aussage, vielleicht findet ihr ja noch jemanden der bezeugen kann, dass die Bahn überfüllt war.

FGO65  25.02.2014, 14:25

Dem steht gegenüber, daß sie sich gesetzt haben.

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flylux  25.02.2014, 14:31
@FGO65

Ja, doch wenn die nicht absolute Holzköpfe sind werden die das bei "Kindern" doch abhaken. Man kann ja argumentieren, dass man erst beim hinsetzen bemerkt hat wo man ist.

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FGO65  25.02.2014, 14:33
@flylux

absolute Holzköpfe

Wir reden hier von der Deutschen Bahn !!! :-)

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cj3kio 
Fragesteller
 25.02.2014, 14:37
@flylux

Die "Kinder" sind 16 Jahre alt....zwar noch nicht sonderlich alt aber auch keine Kinder :) das problem ist das direkt an der Tür eine große 1 steht...meine frage ist nur...daher das er uns in der zweiten Klasse mit einem gültigen Ticket kontrolliert hat und nicht in der ersten Klasse, sondern nur gesehen hat das wir gut 1 Minute (!!) dort gesessen haben, sind die 40 € dann berechtigt? Und muss man als Schüler die vollen 40 € zahlen? Ich habe mal gehört als Schüler müsste man nur 7 € zahlen?

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