Darf man die Reichsflagge auf Demos verwenden?

1 Antwort

Ja. Es ist nicht verfassungswidrig, wie Hakenkreuze oder ähnliches. Es kann aber im Einzelfall trotzdem verboten oder beschlagnahmt werden.
Wenn:

  • die Verwendung eine aggressive Provokation darstellt,
  • sie ersichtlich als Ersatzsymbol für verfassungswidrige Organisationen dient,
  • Störungen der öffentlichen Ordnung zu erwarten sind,
  • oder einschlägige Gruppen (z.B. Reichsbürger, Neonazis) damit bewusst ihre ideologische Haltung ausdrücken.

Empfehlen würd' ich's dir trotzdem nicht