Selbstständig machen mit einem "nebenbei-Geschäft" SHISHA-BAR?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um eine Konzession zum Getränkeausschank zu bekommen und bewirten willst, musst du einige Qualifikationen aufweisen. Das ortliche Gewerbeaufsichtsamt wird dir weiterhelfen.

danke ^^

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Zu allererst solltest Du mal ein Geschäftskonzept aufstellen, Dich dann mit der Behörde in Verbindung setzen in deren Bezirk Du diese Shisha-Bar eröffnen willst und auch ein Besuch bei einem Steuer- oder Wirtschaftsberater ist angebracht um die Finanzierung dieses Vorhabens durchzurechnen.

Die Behörde kann Dir dann auch sagen welche Ausstattungen für eine solche Gaststätte vorgeschrieben sind. Alles Andere ist dann Deine persönliche Geschmacks- und Geldbeutelsache. ;o)

Grüß dich,

eine Shisha-Bar kommt immer richtig gut an. Du solltest aber erstmal die Verwaltung aufsuchen und nachfragen, was für Genehmigungen du alles brauchst. Willst du auch alkoholische Getränke servieren? -> Schankerlaubnis z.B....

Brandschutz, ne ganz wichtige Sache - da hilft dir die Bauaufsicht weiter. Ausreichend Toilettenanlagen müssen vorhanden sein, auch dafür gibt es Vorschriften. Lüftung auch ne ganz wichtige Geschichte (es gab schon einige Fälle, wo Leute in solchen Bars umgefallen sind, weil die Lüftung fehlte.

Tabak und Pfeifen sollten ne gute Qualität haben. Pfeifen sollten also besonders dicht sein, Tabak schön feucht. Dazu muss man auch nen "Kopf bauen können"... kann auch nicht jeder.

Vielleicht braucht man auch für eine Shisha-Bar noch ne Sondergenehmigung, weil es nen reines Raucherlokal ist....weiß ich nicht, muss man auch in der Verwaltung mal nachfragen.

UND, die Ausstattung muss natürlich stimmen. Sie sollte sehr bequem sein, denn man möchte ja chillen. Und die Musik muss dementsprechend sein,...

Zum Essen solltest du dir nicht zu viel zumuten... Einfache Hot Dogs oder Baguettes, Sandwiches oder sowas reichen da schon völlig....

Hallo, sorry, aber nur so nebenbei wird das nichts. Sobald du ein geschaeft hast und die Tuer aufschliesst musst du zahlen. Du benoetigst Umsatz. So nebenbei wird das nichts. Sonst bist du sehr scnnell verschuldet. LG babs

Da würde ich direkt beim Amt nachfragen. Die werden dir alles sagen können. Hier bekommst du wohl oft auch unvollständige und/oder falsche Antworten.

danke danke .. das werde ich machen!

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