Mach ich mich strafbar wenn ich jüngere Zigaretten kaufe?

5 Antworten

Ja, und mach es im allgemeinen nicht. Zudem wurde ich und meine Kollegen nie von jüngeren gefragt. Solange du keine Minderjährigen Freunde hast wird dich das auch eher niemand fragen

Gemäß § 28 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ist es keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, entgegen § 10 JuSchG an Kinder oder Jugendliche in der Öffentlichkeit Tabakwaren abzugeben.

Du bist kein Gewerbetreibender. Ein Gewerbetreibender hätte mit einem Bußgeld von ca. 1000 € zu rechnen, wenn er in Gaststätten, Verkaufsstätten oder Ähnlichem an Kinder oder Jugendliche Tabakwaren abgibt oder erlaubt; eine "andere Person" würde für denselben Verstoß ca. 200 € Bußgeld bekommen. Quelle:

Strafen laut Jugendschutzgesetz in Deutschland - Bußgeldkatalog 2021 (bussgeld-info.de)

Wenn man als Privatperson, unter der Hand, also nicht in der "Öffentlichkeit", Tabakwaren an Jugendliche verkauft, dann bin ich mir unsicher, ob dieser Tatbestand überhaupt im Jugendschutzgesetz beschrieben und abgedeckt ist.

Hier müsste man wohl eine Recherche zu einschlägigen Gerichtsurteilen anstellen. Vielleicht hat ja ein anderer User nähere Informationen.

Wenn unverantwortliche Eltern ihren minderjährigen (jugendlichen) Kindern zu Hause Tabakwaren zugänglich machen, so fällt dies meines Erachtens nicht unter das Jugendschutzgesetz.

Es hängt von den weiteren Umständen, z.B. vom Alter der Kinder und vom Umfang ihrer Tabakkonsummöglichkeiten ab, ob man es als Kindeswohlgefährdung oder (versuchte) Körperverletzung wertet, wenn man die eigenen Kinder rauchen lässt.

Ja tust du. Auch wenn minderjährige beim Kiosk Tankstelle oder wo auch immer vom Verkäufer Zigaretten verkauft bekommen machen diese sich ja auch strafbar deshalb sollten sie ja immer nach dem Ausweis fragen

Paguangare  03.07.2021, 02:18

Es ist kein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

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ja

du machst dich sogar strafbar, wenn du als 14 jähriger die irgendwoher hast und anderen kindern gibst

Paguangare  03.07.2021, 12:35

Die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige ist laut § 28 des Jugendschutzgesetzes keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Also macht auch ein 14jähriger sich nicht strafbar, der an Gleichaltrige Tabakwaren verschenkt oder verkauft.

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