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immer gut!

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Stimmt es dass es eine finanzielle Gleichbehandlung bei Kindern gibt?

Ich und eine Freundin haben über ein kurioses Thema gesprochen wo es um die finanzielle gleichberechtigtigung von Kindern bzw Halbgeschwister geht. In der Situation bekommen Frau und Mann ein Kind und trennen sich später. Die Frau findet einen gutverdienenden Mann sagen wir mal 4500 Netto und die Frau bekommt selber 2000 Netto Hätten als Familie also 6500 Netto . Der Exmann wiederum verdient nur 3000 und seine neue Frau 1500. Hätten also 4500 Netto. (Brutto wäre höher aber mit Netto was man klar auf dem Konto bekommt lässt sich das besser rechnen) der Exmann hat mit der Frau dann auch wieder ein Kind. Und da meinte sie dann, wenn das erste Kind sowieso schon in einer viel reicheren Familie lebt müsste der Vater für das erste Kind keinen direkten Unterhalt zahlen weil das dann finanziell unfair für das 2. Kind wäre wenn die erste Familie dann am Ende 7000 und die zweite Familie 4000 hat. Dann hätte das erste Kind einfach nur Glück dass er "zwei Väter" hat während das zweite Kind Pech. Sie war auch der Meinung: wenn der Mann single ist und die Frau alleinerziehend ist muss er definitiv zahlen. Wenn der Mann single ist und die Frau hat wieder einen neuen Mann muss er auch zahlen. Wenn die Frau dann mit dem Mann zusammen zieht dann auch und wenn der Mann eine neue Frau findet dann auch. Wenn der Exmann aber wieder eine neue Frau findet und mit ihr dann ein Kind macht und die erste Frau auch wieder neu heiratet und es bei beiden Mann Frau und ein Kind steht beide sind eine dreiköpfige Familie dann muss der Exmann nur noch zahlen wenn er mehr verdient als der neue Mann der Exfrau oder wenn die ungefähr gleichviel oder nur leicht weniger verdienen.

Gibt es das eigentlich wirklich?

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der, bei dem das kind nicht ist, muss dem anderen unterhalt nach seinen möglichkeiten zahlen

der hat möglichkeiten mit 3000 netto

er muss zahlen

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gar nix passiert, da du zum tatzeitpunkt 13 warst

vielleicht kommt eine perle vom jugendamt und redet mit dir, dass du so böse sachen in zukunft unterlässt und das war es dann

da gibt es sonst keine probleme vom jugendamt, für deine eltern oder so

da passiert gar nichts wichtiges

er kann dich schon anzeigen, es passiert nur nix weiter, weil du nicht strafmündig bist

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dafür muss man halt wissen, was die vierecke ausmacht

das ist bei jedem unterschiedlich

beim quadrat brauchst du zb nur eine stecke oder den flächeninhalt

beim rechteck eine strecke und eine diagonale oder den flächeninhalt

dafür muss man wissen, was die vierecke ausmacht

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Ja (m)

ja, da schäme ich mich auch gar nicht für

das erzähle ich jedem, der danach fragt

auch meiner mutter zb

aber die fragt nicht, der erzähle ich das von mir aus

am liebsten, wenn meine schwester auch noch da ist, weil meine mutter ist versaut und meine schwester verklemmt

dann lacht meine mutter und meine schwester ist peinlich berührt, das ist win-win für mich

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gar nichts kannst du dagegen tun

die knabbern an allem, wozu sie bock haben und wenn du ihnen 1000 andere möglichkeiten gibst

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das sind irgendwelche milben

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ja, der schwimmer im spülkasten ist das meist

mach mal den kasten auf und guck rein, warum das so lange dauert

man kann da den durchfluss erhöhen, indem man weiter aufsperrt oder der schwimmer hat irgendein problem, das ist es meist

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Schmerzensgeld Zahlen trotz Haftpflichtversicherung?

Hallo zusammen,

es geht um einen Rechtsstreit wo die Klägerin versucht auf  Schmerzensgeld zu klagen. Der Vorfall ereignete sich vor einigen Jahren, wo mein Pferd einen Personenschaden verursachte. Laut Sachverständiger,  ist der Unfall  auf  falsches Verhalten der Klägerin zurückzuführen. Ich selber war bei dem Unfall nicht dabei.

Meine Versicherung hat über die Jahre alles rechtliche geklärt und mich außen vor gelassen. Da die Klägerin gegen die Versicherung klagte. 

Hab jetzt und natürlich zum Wochenende das Urteil per Post  erhalten und  verstehe nur Bahnhof.

das Urteil lautet wie folgt:  

Beklagte 1. = Versicherung 

Beklagte 2. = Pferdehalterin ( also ich selber)

Die Beklagte 2. wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von x € nebst Zinsen in Höhe von 5% über den Basiszinsatz hieraus seit Jahr xy zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte 2. verpflichtet ist, der Klägerin die künftigen materiellen und immateriellen Schäden, herrührend aus dem Unfallereignis zu 75% zu ersetzen, soweit dieses nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind. 

Der Zinssnspruch ergibt sich aus Verzug gem. Paragraph 286,288 ABS. 1 BGB.

Die Klägerin hat die Beklagte 1. bereits am Datum yx vergeblich eine Frist zur Zahlung weiteren Schmerzensgeldes gesetzt. Dieses muss sich die Beklagte 2., welche die Regulierung in Hände der Beklagten 1. legte, zurechnen lassen.

Die Beklagte 2. wird verurteilt, an die Klägerin weitere x€ vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen. 

Die Kostenentscheidung folgt aus Paragraph 91,92 ZPO

Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beruht auf Paragraph 708 Ziff. 11,709,711 ZPO

Danach kommen noch Punkte für die Beklagte 1. wo die Klage allerdings abgewiesen wurde. 

———

Muss ich selber die Kosten aufbringen, oder ist der Abschnitt wo erwähnt wird 

„ soweit dieses nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.“ meine Pferdehaftpflicht mit gemeint? Und die Zahlen.

Dafür habe ich sie ja abgeschlossen, dass im Fall der Fälle alles abgesichert ist. Kann mich jemand vielleicht aufklären, dass ich heute Nacht ruhig schlafen kann :( 

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Nein, das sollte die Haftpflicht alles zahlen müssen.

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4x+3x+5=33/-3x // mal -3x

-21x²-15x=33

-21x²-15x-33=0

pq dann

es kommen 2 lösungen raus, 28 ist keine davon

ach so, die /-3x gehören nicht dazu....

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nein

die werden dir einen strafbefehl über paar tagessätze schicken und den kannst du annehmen oder halt es kommt zur verhandlung

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schieß sie in den wind und werde fertig

da verliebe ich mich nicht

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