In Deutschland einbürgern lassen als Schweizer?

1 Antwort

Wenn dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutscher war, bist du es ebenfalls und kannst somit nicht eingebuergert werden (weil du dann ja laengst Deutscher bist).

War dein Vater mit deiner Mutter verheiratet, als du geboren wurdest? Dann ist es doch voellig klar. Wenn aber nicht, gab es eine Vaterschaftsanerkennung? Wenn nein, kann die jederzeit nachgeholt oder erforderlichenfalls auch eine Vaterschaftsfeststellung gerichtlich angeordnet werden. Voraussetzung ist aber, dass du keinen rechtlichen Vater hast. Hast du einen (z.B. weil deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt mit einem anderen Mann verheiratet war), muss dessen Vaterschaft erst einmal erfolgreich angefochten werden. Hierfuer gibt es allerdings sehr enge Fristen.

Wenn der Vater unauffindbar ist, erschwert das zwar eine Vaterschaftsfeststellung, macht sie aber nicht unmoeglich.