Fundsache verkauft
Ich habe im Oktober an der S-Bahn-Station nahe meiner Arbeitsstelle ein IPhone 5 gefunden, neu verpackt und ohne evtl. Quittung. Ich nahm es an mich und rannte zur S-Bahn, die ich unbedingt noch erreichen mußte. Daheim schaute ich dann nach und habe zunächst bei ebay-kleinanzeigen geschaut, ob jemand es als verloren eingestellt hat?Zwei Personen schrieb ich an, jedoch handelte es sich nicht um das gefundene Gerät. Da ich alleinerziehend bin und gerade erst eine neue Waschmaschine anschaffen und auf Raten zahlen mußte, habe ich mich erstmals in meinem Leben dazu entschlossen, das gefundene Gerät zu verkaufen. Jetzt, 6 Monate später meldete sich die Polizei bei mir, daß dieses Gerät in der Firma wo ich seit 3 Jahren als Vorarbeiterin beschäftigt bin, im Oktober gestohlen wurde und mich der Käufer als Verkäufer identifiziert hat(Fotos vom Dienstausweis)! Ich habe stets alles abgegeben,,was ich in der Firma gefunden habe, darunter waren auch Geldbörsen ect.!Mir würde niemals einfallen dort irgendetwas zu entwenden, schließlich trage ich die alleinige Verantwortung für meine Tochter und hänge auch an meinem Job. Den einzigen Fehler den ich begangen habe ist der, daß ich das gefundene Gerät nicht abgegeben, sondern verkauft habe und das bereuhe ich sehr.Hätte irgendetwas darauf hingewiesen, daß das Gerät aus der Firma stammt, in der wir als Subunternehmen arbeiten, so hätte ich das Gerät selbstverständlich am nächsten Tag mitgenommen und abgegeben.Gestern war ich zur Polizei geladen und ich werde beschuldigt, ich hätte das Gerät entwendet, was aber nicht stimmt.Ich mußte das ganze Programm der erkennungsdienstlichen Maßnahmen über mich ergehen lassen, bin dabei in Tränen ausgebrochen, so das ein weiterer Beamter geholt wurde, um mich zu beruhigen. Ich fühlte mich wie ein Schwerverbrecher und habe natürlich große Angst vor dem, was da noch kommen wird und davor, daß man bei der Arbeitsstelle denken könnte, ich hätte das Gerät tatsächlich gestohlen und am Ende meine Arbeit verliere, nur weil ich einen gefundenen Gegenstand verkauft habe? Können Sie mir in etwa sagen, was mich erwartet? Ich kann nachts nicht mehr schlafen!
9 Antworten
Gehen wir mal vom leichtesten Fall der Fundunterschlagung aus:
Die Unterschlagung ist ein häufiges Delikt der Alltagskriminalität. Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird nach § 246 Abs.1 StGB wegen Unterschlagung mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Ist die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch der Unterschlagung ist strafbar.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung als Unterschlagung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u. a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen und das Tatnachverhalten. Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema Unterschlagung ist äußerst umfangreich. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen der Unterschlagung ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Gerade bei „leichteren Fällen“ der Unterschlagung, etwa der Fundunterschlagung, sollte das Hauptbestreben des Strafverteidiger darin liegen, eine Einstellung des Strafverfahrens oder eine Regelung ohne belastende Hauptverhandlung zu erreichen.
Im schlimmsten Fall wird das als Hehlerei angesehen: http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
Klar ist es verlockend sowas zu verkaufen, aber das ist alles andere als rechtlich ok. Wenn man etwas findet, egal ob es 100 Euro oder ein iPhone ist, sollte man das im Fundbüro oder bei der Polizei abgeben. Behält man es unrechtmässig ein und verkauft es auch noch, macht man sich damit strafbar. Genau du als alleinerziehende Mutter solltest doch wissen, dass Geld halt eben nicht auf Bäumen wächst und die Person, die das verloren hat, froh gewesen wäre, das Handy wieder zurück zu bekommen. Dafür gibt es wirklich keine Ausrede und mit den Konsequenzen wirst du auf jeden Fall leben müssen. Nimm dir einen Anwalt, vielleicht kann der dich da irgendwie noch rausboxen, wenn du noch nicht vorbestraft bist.
selbst wenn DU nun ein gestohlenes Gerät verkauft hast, den Diebstahl müssen sie dir nachweisen können!!!
es gibt ja bei sowas 2 Möglichkeiten:
1. du hast das Gerät gefunden und einfach verkauft, das wäre dann Unterschlagung einer Fundsache
2. du hast das Gerät von jemandem abgekauft, der das Gerät zuvor gestohlen hat und es hinterher weiterverkauft, das nennt man Weiterverkauf von Hehlerware.....
DIR kann in diesem Fall nur eins der beiden Fälle zur Last gelegt werden, in dem Fall ja die Unterschlagung einer Fundsache,
den Diebstahl muss man dir nachweisen!!!!!
"Wer's findet darfs behalten" ? Nein so ist das nicht.
Hätten mehr Menschen einen gesunden Menschenverstand und ein Gewissen wären viele glücklicher. Ich würde mich über alles freuen wenn mir ein gestohlener Geldbeutel, gestohlenes Handy o.ä. zurückgebracht wird. Doch gibt es das heute noch? Die Ausreden von Geldsorgen etc. sind da einfach im Vordergrund.
Ob du nun alleinerziehnd bist oder nicht - du bist nicht Eigentümer dieses Gerätes! Du warst/bist nur BESITZER.
Wenn man aber etwas verkaufen will muss man auch der Eigentümer dieser Sache sein. Leuchtet das nicht ein?
Es war ein großer Fehler von dir das zu tun. Du hättest dir viel erspart wenn du es einfach bei einer FUNDSTELLE abgegeben hättest oder bei der Deutschen Bahn welche ebenfalls Fundsachen annimt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
http://www.e-recht24.de/forum/15528-wichtig-handy-gefunden-verkauft.html
Die Anzeige ist berechtigt. Wer findet darf nicht behalten, sondern muss die Fundsache zum Fundbüro oder zur Polizei bringen. Erst wenn sich der Verlierer nicht meldet bekommt der Finder das Stück. Oder es wird versteigert. Man hätte dann vom Verlierer eine Belohnung bekommen müssen, das ist gesetzlich so geregelt. Bei einem Wert von 400,- Euro wären das 20,- bis 40,- Euro gewesen. Wer eine Fundsache einfach verkauft, begeht Fundunterschlagung, und das ist strafbar. Der Verlierer darf nun Wertersatz verlangen oder Anzeige erstatten.
Du erfüllst den Straftatbestand der Unterschlagung, weil du das Handy nicht bei einem Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben hast. Somit ist die Anzeige gegen dich völlig in Ordnung.