Führungszeugnis/BZA eintrag?

2 Antworten

schau mal hier, vielleicht hilft dir das:

Für Einträge im Bundeszentralregister gelten längere Tilgungsfristen von mindestens fünf bis zu 20 Jahren. Die Tilgung aus dem Bundeszentralregister ist § 46 BZRG geregelt.

ImFonty 
Fragesteller
 23.10.2019, 12:38

Also sprich, hat keiner von den beiden Personen irgendeinen Eintrag?

Frage mich nur wieso dann bei Person A bei einer Verkehrskontrolle dies angesprochen wurde

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