Bewerbung des eigenen Kindes — Befangen ab wann?
Hallo liebe Crew, mein erwachsener Sohn bewirbt sich in dem Unternehmen in dem auch ich arbeite für einen Studi-Job. Eine meiner Aufgaben ist, den Eingang der Bewerbungen zu bestätigen. Meine Chefin wählt dann aus, wer zum Gespräch eingeladen wird. Damit sie mir später nichts vorwerfen kann (sie ist sehr förmlich und legt großen Wert auf maximale Korrektheit), wollte ich ihr erst dann sagen, daß das mein Sohn ist, wenn sie ihn zum Gespräch auswählt. (damit sie vorher absolut unbefangen ist) Das geht problemlos, weil er einen anderen Nachnamen hat und wir uns auch nicht sehr ähneln. Ich will absolut nicht, daß sie denkt, ihn anders behandeln zu müssen, weil er mein Sohn ist — weder im Guten noch im Schlechten. Weiss jemand, ob ich mit meiner Denke richtig liege? Dank vorab!