war es sexueller übergriff obwohl beide minderjährig?

5 Antworten

Hey du,

ich bin auch der Meinung, das ist auf keinen Fall okay gewesen. Du hast nicht ausdrücklich ,,ja" gesagt und sie hat es auch überhaupt nicht kommuniziert oder angefragt, was auch nicht immer unangenehm sein muss, sondern im Gegenteil sehr wichtig ist, um zu wissen dass BEIDE das wollen und damit einverstanden sind oder eben nicht. Außerdem scheint es dich ja immer noch ziemlich mit zu nehmen...und natürlich bist du NICHT daran Schuld, ich verstehe sehr, dass es einem in so einem Schockmoment schwierig fällt sich dazu zu äußern. Wenn es dir hilft mit jemanden darüber zu reden oder es irgendwie zur Anzeige zu bringen, würde ich das versuchen, denn das gilt: Unabhängig vom Alter: Eine sexuelle Handlung ist immer strafbar, wenn eine Person nicht FREIWILLIG handelt!

Ich wünsche dir alles Gute!


salalalat857 
Fragesteller
 25.03.2024, 21:12

danke blume979 ich fange erst jetzt so wirklich an das zu verarbeiten. vorher hab ich das irgendwie immer versucht zu verdrängen

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Blume979  25.03.2024, 21:18
@salalalat857

Ich verstehe dich absolut! Ich würde dir wirklich raten, das erstmal mit einer Vertrauensperson deiner Wahl zu besprechen, es muss dir auch wirklich nicht unangenehm sein!...darüber zu sprechen hilft manchmal schon sehr viel bzw. seine Sorgen mit jemandem teilen zu können. Auf jeden Fall bringt es aus eigener Erfahrung nichts, zu versuchen das alleine mit dir auszumachen! Und wenn du wirklich das Gefühl hast du brauchst professionelle Hilfe, um das Erlebte verarbeiten zu können, dann würde ich dir wirklich ans Herz legen, das zu tun, ich habe das bei einem Vorfall bei mir auch gemacht und es hat wirklich geholfen! Liebe Grüße

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Mit 14 ist man strafmündig. Je nachdem, wie soetwas vor Gericht ausgehen würde, wäre es also ein sexueller Übergriff.


salalalat857 
Fragesteller
 25.03.2024, 21:05

auch wenn sie erst ein paar wochen danach 14 wurde, ist das gesetz dann nicht irgendwie auf ihrer seite

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YogiSchreiner  25.03.2024, 21:08
@salalalat857

Nur das Alter zum Tatzeitpunkt spielt eine Rolle, nicht das aktuelle. Nur weil eine Person aber nicht strafmündig ist, ist sie nicht gleich rechtlich unantastbar. Es kann dennoch eine Anzeige gestellt und ein Verfahren eingeleitet werden, nur würde im Falle einer Verurteilung keine Strafe dem Täter auferlegt werden, sondern man würde das ganze je nach Situation unterschiedlich handhaben.

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Ja das war übergriffig von ihr,
da sie zu dem Zeitpunkt 13 war, wird sie dafür nicht bestraft werden.
Nein, du bist nicht schuld daran was sie getan hat.

Ihr solltet miteinander darüber reden das es falsch von ihr war.

sie sind devinitiv nicht schluld und wenn sie es nicht inordnung finden dann war es ziemlich sicher ein sexuellerübergriff.Wenn sie es toll fanden dann alles top

Wenn du das nicht wolltest war es ein sexueller Übergriff. Klingt danach. Kannst sie theoretisch anzeigen dafür..