Wäre Sex mit der eigenen Schwester verboten?
Wir wären beide minderjährig
9 Antworten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Nein, dürfen sie trotzdem nicht, dann wird nach dem Jugendstrafrecht gehandelt
Hi,
so weit ich weiß, wäre das verboten, zumindest, wenn ihr es richtig macht, also auch nackt dabei seid. Aber auch, wenn ihr dabei nicht erwischt werden solltet, sofern ihr es trotzdem unbedingt wollt, fände ich das ziemlich widerlich.
LG Felix 15
Solange keiner vom beiden 18 Jahre alt ist, hat es zumindest keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Moralisch betrachtet ist so ein Vorhaben aber definitiv zu verurteilen. Selbst bei Verhütung wäre unter unglücklichen Umständen eine Schwangerschaft möglich. Kinder von Geschwistern kommen mit größerer Wahrscheinlichkeit mit einer Behinderung zur Welt.
Es ist also aus gutem Grund sowohl (bei Volljährigen) gesetzlich als auch gesellschaftlich verpönt.
Unter 14 - ja
Über 14- auch
Ab wann darf man? Nie
Inzest ist strafbar
Ja,natürlich ist das Verboten.Such dir bitte Hilfe,denn diese Gedanken sind nicht normal.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Heißt das also ja sie dürfen?