Straftat?

10 Antworten

Sie ist 16 und Minderjährig, auch wenn sie sich das Geld abschminken kann bist du derjenige der rechtlich (zurecht) ein auf den Schädel bekommen wird, toll nech?

hast du das gemacht? Wenn ja, sieh zu das du sie bezahlen kannst damit Gras über die Sache wächst. Das kann ziemliche Probleme geben wenn es Beweise gibt.

Anonym1113 
Fragesteller
 14.07.2021, 19:26

Nicht gemacht aber sie hat die chats nicht gespeichert also zu wenig Beweise

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Alopezie  14.07.2021, 20:13
@Anonym1113

Verstehe ich nicht…. Wenn du nichts gemacht hast ist doch alles gut…oder wofür sonst die Beweise?

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Auch unabhängig davon, ob sie das Geld von dir erhält oder nicht, machst du dich strafbar

Ja, das ist eine Straftat.

Der Geschlechtsakt war schon strafbar, da du volljährig bist und sie nicht

Valnar52  14.07.2021, 17:37

Und weil Geld involviert war. Sonst wäre es nicht strafbar.

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