Strafrecht? Hilft gegen Anzeige wegen falscher Verdächtigung?

1 Antwort

Ex schickte mir intime Bilder . Nach der Trennung hat sie mich angezeigt wegen Verleumdung sexueller Grundlage.

Hast du schlecht über sie geredet in chat, Insta, etc. und hast du intime Bilder verschickt?

Ja oder Nein?

Es wurde mittels Fake Accounts intime Bilder verschickt. Waren das Bilde die du auch bekommen hast und was hast du mit diesen Bildern gemacht?

ich hab der Staatsanwalt gezeigt , dass sie intime Bilder geschickt hat aber ich keine weiter versendet oder Bildaufzeichnung gemacht habe .

Woher waren diese Bilder? Von deiner Ex verschickt oder von Fake Accounts?

Ist ja keine Verleumdung mehr

Spekulation und nicht deine Entscheidung, sondern der Staatsanwaltschaft.

aber Ex hat besseren Wissen der Polizei gesagt , nicht diese intime Bilder gesendet zu haben .

Also hat dir die Ex nun Bilder geschickt? Ja oder Nein? Wenn Sie behauptet sie hätte die Bilder nicht verschickt, woher sollen die gekommen sein? Von den Fake Accounts?

2. frage : kann ein dritter die Verleumdung angezeigt haben ?

Selbstverständlich. Möglich.

Generell. Es kommt vermutlich zuerst zu einer außergerichtlichen strafbewehrten Unterlassungserklärung. Wird die Verleumdung dann nicht eingestellt, kann eine zivilrechtliche Verleumdungsklage folgen.

Was nun zu klären wäre...

  1. Hast du Bilder von ihr bekommen, BEVOR man sich getrennt hat und was hast du mit diesen Bildern gemacht? Niemand verschickt intime Bilder "einfach so, mir nichts, dir nicht."
  2. Hast du schlecht über sie in öffentlichen Chats, oder Insta etc. über sie geredet und hast du Bilder verschickt die sie intim zeigen? Weil du schreibst, du hast keine WEITER verschickt. Bedeutet vorher hast du welche verschickt?

CHTH3 
Beitragsersteller
 07.12.2024, 16:05

Hast du schlecht über sie geredet in chat, Insta, etc. und hast du intime Bilder verschickt?

Nein, habe keine Bilder von ihr weitergeschickt. Ob es die selben Bilder waren kann ich nicht dazu sagen. Zu ergänzen ist , dass sie zu dem Zeitpunkt sowohl ein Mann hatte und schwanger war. Ob sie jmd anderen auch intime Bilder geschickt hat kann ich auch nicht sagen.

Woher waren diese Bilder? Von deiner Ex verschickt oder von Fake Accounts?

chatverläufe , die zeigen das wir VOR der Trennung gegenseitig intime Bilder verschickt haben. ( also keine Bilder, der Staatsanwalt gezeigt , weil ich keine Bildaufnahmen gemacht habe)

Woher waren diese Bilder? Von deiner Ex verschickt oder von Fake Accounts?

die Bilder waren von ihr aber ein Fake Accounts behaupteten gegenüber andere also sie mit inbegriffen dass sie intime Bilder schickt. (ob Bilder gezeigt/verschickt wurden vom Fake Account kann ich nicht sagen)

Also hat dir die Ex nun Bilder geschickt? Ja oder Nein? Wenn Sie behauptet sie hätte die Bilder nicht verschickt, woher sollen die gekommen sein? Von den Fake Accounts?

sie hat mir intime Bilder geschickt. Sie behauptet gegenüber der Polizei keine intime Bilder verschickt zu gabeln , daher die Anzeige wegen Verleumdung ( weil ich es erfinde oder ihr Ruf schädigen möchte )

was zu klären ist :

  1. due Bilder haben wir in der Beziehung gegenseitig geschickt. Sie erklärte auch das sie es auch von sich aus macht
  2. ich habe nicht schlecht oder herabwürdigend geschrieben über die Vorkommnisse geschrieben. ,,weiter“ war gemeint mit : dass ich keine Bilder freizügige Bilder von ihr habe und sodass ich es weitergesendet haben kann
Amazonaskenner  07.12.2024, 16:09
@CHTH3

Tja dann. Abwarten ob eine Klage kommt, ansonsten aussitzen. Wenn geklagt wird, besteht ja erstmal Beweispflicht für deine Ex. Sie muss beweisen, dass du verleumderisch gehandelt hast. Es gilt immer die Unschuldsvermutung. Da wäre ich gelassen.

CHTH3 
Beitragsersteller
 07.12.2024, 16:18
@Amazonaskenner

Also hat dir die Ex nun Bilder geschickt? Ja oder Nein? Wenn Sie behauptet sie hätte die Bilder nicht verschickt, woher sollen die gekommen sein? Von den Fake Accounts?

ja sie hat mir welche geschickt. Sie behauptet der Polizei keine Bilder geschickt zu haben und kein Kontakt bestan( dass ich kein Ex von ihr bin). Die Frage ist ob hier eine falsche Verdächtigung vorliegt. Bei der Polizei kann man ja um sich selbst nicht zu belasten lügen / Sachen weglassen. Verleumderisch gehandelt muss die Staatsanwaltschaft sagen / Ex Beweise vorlegen ( indem sie sagt keine Bilder geschickt zu haben ) . Im beweisumkehrlast müsste ich wenn ich ja beweisen, dass sie welche geschickt hat (hab ich Ja auch) . Polizist meinte auch das es wenig Interesse der Öffentlichkeit und vermutlich auf Zivil verwiesen wird (aber muss die Staatsanwalt entscheiden)