Mir wurde auf Snapchat etwas zugeschickt was ich nicht sehen wollte?

3 Antworten

Wenn dir jemand ein Penis-Bild o.ä. geschickt hat, macht er sich strafbar, ja.

§ 184 Abs. 1, Satz 6 StGB: "Wer eine pornographische Schrift an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Meist werden solche Verfahren aber gegen eine Geldauflage eingestellt.

Eine sexuelle Belästigung läge dann vor, wenn es sich um sexuell eindeutige inhalte handelt.

Ansonsten könnte hier der allgemeine Beleidigungstatbestand greifen, sofern du auch beleidigt wurdest oder das bild als beleidigend angesehen werden kann

wenn  du noch sagen könntest, um welches bild es handelt