Kann sich mich deswegen anzeigen? Ich kann doch bei mir zuhause rein wo ich will?
Meine Schwester ihre Freundin kam zu uns also zu ihr übernachten und ich wohne ja auch da.. aufjedenfall wusste ich garnichts davon … ich wollte duschen gehen und es war nicht mal abgeschlossen und sie hat halt geduscht …. Ich bin rein gegangen und habe sie 20 Sekunden beobachtet bis sie es bemerkt hat … es war ja nicht mit Absicht sie war nackt und ich bin auch nur ein Mann …… die war sauer meine Schwester ist auch sauer und sie meinte sie kann mich anzeigen wegen Belästigung … ich weiß das war daneben von mir aber trotzdem kann sie mich nicht anzeigen weil ich sie anschaue ???
13 Stimmen
6 Antworten
Nein, wegen Belästigung kann sie Dich deswegen nicht anzeigen, Du hast sie ja nicht berührt. Wenn sie bei Euch geduscht hat, und es nicht abgeschlossen war, wenn sie weiß, da wohnen noch mehr Leute, muß sie damit rechnen, es kommt plötzlich jermand herein. Kurz schauen ist zumutbar und keine Belästigung. Die Tür war nicht verschlossen.
Kann sie natürlich für jeden Unsinn, bringt aber nicht umbedingt was.
Nein. Anzeigen kann sie dich zwar, aber das wird keinen interessieren und es kommt nicht zu einer Klage.
Du hättest natürlich auch einfach wieder rausgehen könne, ohne dass sie es merkt. andererseits hätte sie abschließen können.
Ich hoffe, du hast es genossen ;-)
Anzeigen kann sie dich grundsätzlich immer, die Frage ist was aus der Anzeige wird.
Wahrscheinlich wird diese von Seiten der Staatsanwaltschaft fallen gelassen
Ich denke nicht mal ins Bad plötzlich reinzugehen während einer duscht ist ja nichts schlimmes aber wenn du da fast nh halbe Minute stehst denkt sie ja du bist nh Spanner oder so