Abgesprochener "Kampf" mit Freund, ab wann (il)legal?

Sehr geehrte Gutefrage - Community

Vorab, meine Frage bezieht sich auf die rechtliche Lage mit Veranstaltungen im öffentlichen Raum, im Zusammenhang mit Kampfsport

Direkt zum Punkt, ein guter Freund und ich wollen sich im sportlichen Zweikampf messen (Beide Kampfsport erfahren). Wir haben fast alles schon geplant, zB das wir nach einem leicht abgeändertem MMA Regelwerk kämpfen, einen dritten Freund als eine Art "Ringrichter" dabeihaben damit es einen unparteiischen gibt der Stoppages macht, oder bei Verletzungen den Kampf beendet (Kennt sich sehr gut in Sachen Sportverletzungen und Kampfsport aus), und auch jeder 1-2 corner leute hat die ihn mit eis, wasser, etc. versorgen. Für Vaselin haben wir natürlich auch schon gesorgt

Für alle Skeptiker: Ja wir wollen und werden das machen, ja wir wissen dass wie immer beim Kampfsport ein hohes Verletzungsrisiko besteht, und ja wahrscheinlich gibt es weitaus intellektuellere Methoden einen "Wer ist stärker" Kontest zu lösen.

Kontext bezüglich "rechtliche" Bedenken

Wir haben uns mit paar freunden "lustig" darüber gemacht dass wir bald kämpfen werden, und aus Spaß gesagt dass ruhig ein paar Leute als Publikum kommen können. 1-2 Wochen später, und es lief alles bisschen außer Kontrolle nämlich würden vom jetzigen Stand um die 30 Leute kommen, und es ist das Gerücht aufgekommen dass wir wetten machen wodurch der Ringrichter provisorisch schonmal geplant hat wie wir das machen könnten. Während meinem "gegner" und freund alles ziemlich gleichgültig ist und sich logisch eher, wie ich auch, freuen würde wenn wir durch den Kampf verdienen würden (auch wenn wir es nach wie vor hauptsächlich aus Stolz tun), kommen mir und dem Ringrichter erste Bedenken auf.

Daher schließlich zu der bzw den Fragen:

  1. Ursprünglich geplant war es auf einer großen wiese die noch mehr oder weniger zu einem Spielplatz gehört den Kampf anzuhalten. Als kleine Gruppe von maximal 8 Leuten kein Problem. Wenn jedoch 30 anwesend sind macht das logischerweise weitaus mehr lärm. Zählt dass dann schon als (illegale) Veranstaltung? Privat Gelände bietet sich nichts an, daher wäre im öffentlichen die einzige Alternative. Mit vermeintlichen Schaulustigen werden wir ohne Probleme fertig, aber meine Bedenken dass die Justiz schnell Sachen falsch versteht und dann taub für unsere worte wird ist leider als vorhanden.
  2. Wie ist es mit dem Kämpfen an sich? Mir ist bewusst dass MMA eine andere Art Zweikampf als Tennis ist, allein schon der unterschied wenn man zwei Jugendliche Fußball spielen sieht oder mit Handschuhen kämpfen.
  3. Trotz verlockendem Angebot halte ich es für eine bessere idee das wetten zu lassen da obwohl ich mich rechtlich sehr wenig auskenne dass schon für mich in Richtung illegales Glückspiel/Casino geht. Darf man trotzdem nach "spenden" fragen?

Das sind zurzeit meine Hauptbedenken. Ich entschuldige mich für den langen Text, und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann. Vielen, vielen dank für jeden der eine Antwort dalässt

lg

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Also wenn da wirklich 30 Leute in der Nähe von einem Spielplatz auftauchen und euch beim kämpfen sehen wird die Polizei das sicherlich sehr schnell auflösen (einfach weil die Kinder die da spielen geschützt werden sollen).

Sucht euch da lieber eine Wiese im Park und dann auch zu einer Uhrzeit wo evtl nicht mehr viele Menschen unterwegs sind.

Körperverletzung oder ähnliches ist es nicht, da ihr ja beide eingewilligt habt, es gibt einen Ringrichter und ihr tragt Handschuhe, von daher sollte das kein Problem sein.

Was das Wetten mit Geld angeht kann ich dir nicht weiter helfen. Würde das auf jeden Fall über Paypal oder ähnliches lösen, damit es vor Ort kein Problem gibt mit Unmengen an Bargeld (weiß ja nicht um wie viel es tatsächlich geht) natürlich darfst du aber nach Spenden fragen.

Viel Spaß euch ;)

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Normalerweise wäre die Strafe bei einer gemeinschaftliche Körperverletzung (wenn ihr beide eine Person verletzt) eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten (in minder schweren Fällen) bis zu 10 Jahren. Da ihr Minderjährig seid und wahrscheinlich erstmalig polizeilich auffällig, werdet ihr mit Sozialstunden davonkommen.

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Ja er ist Schüler und ca. 15/16, da muss er nunmal nicht mega auf den Ausdruck achten und es ist keine Bewerbung sondern einfach eine Frage

Sorry das ich nicht auf beamtendeutsch schreibe haha

Es soll ja die Motivation für gerade dieses Praktikum hervorgehoben werden und da kann ein Schüler auch mal ein wenig „informell“ schreiben

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Ja klar passt das

Besser wäre noch:

Sehr geehrter Herr…,

da in nächster Zeit mein Schülerpraktikum ansteht und der Polizeiberuf mich sehr interessiert, würde ich es gern im Zeitraum von … bis… bei der Polizei absolvieren. Es wäre super wenn sie mir mitteilen könnten, ob dies bei Ihnen möglich wäre. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

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Schau dir mal bei Euroeyes die Relex Smile Behandlung an.

hatte ich vor vier Jahren machen lassen, war sehr zufrieden. Die haben Deutschlandweit Praxen und dieses Verfahren ist meines Wissens nach das beste was es derzeit auf dem Markt gibt. Mein Augenarzt hat es mir Empfohlen, da hier nur ein 2mm Zugang nötig ist (bei Lasik sind es glaube 20mm) :)

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Theoretisch sollte es nicht gehen, da die Apothekerin zunächst eine Bestätigung vom RKI benötigt, dass die Person welche den Impfpass vorlegt, auch tatsächlich geimpft wurde. Aber 100 prozentige Sicherheit wirds da wohl nie geben, da allein die Impfpässe keinerlei Sicherheitsmerkmale vor Fälschern bieten. Wenns dann doch mal auffliegt (siehe beim Trainer Markus Anfang) ist das eher die Ausnahme.

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Na klar kann sie das, er ist noch nicht volljährig.

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Ja

Anzeigen kann sie dich grundsätzlich immer, die Frage ist was aus der Anzeige wird.

Wahrscheinlich wird diese von Seiten der Staatsanwaltschaft fallen gelassen

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3 in Französisch ist doch schon mega gut, ich war froh als ich eine 4 am Ende hatte😆

Kann man das bei euch nicht abwählen? Wenn. Nicht versuch es mit Babbel, kostet aber natürlich was

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Das zählt schon zur Körperverletzung und ist in Deutschland strafbar. Ganz nebenbei ist das ziemlich ekelhaft.

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