Ist sexueller Missbrauch und Vergewaltigung manchmal dasselbe?

5 Antworten

Guten Tag!

Sehr interessante Frage, die auch nicht einfach zu beantworten ist. Beide Begriffe werden im StGB für verschiedene Szenarien gebraucht, gelten aber auch als Synonyme.

Die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs beziehungsweise der sexuellen Nötigung und liegt dann vor, wenn der Täter mit dem Opfer gegen dessen Willen den GV vollzieht oder ähnliche Handlungen vornimmt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Beispiele sind der VV, AV, OV oder das Eindringen mit den Fingern. Es handelt sich dabei um eine Strafrahmenverschiebung. Ist das Opfer hingegen mit den sexuellen Handlungen einverstanden, liegt keine Strafbarkeit vor. Der Wille ist somit für die Strafbarkeit entscheidend.

Die Vergewaltigung ist jedoch gleichzusetzen mit dem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176c Abs. 1 Nr. 2a) StGB. Wenn Sie mal beide Vorschriften lesen, fällt Ihnen auf, wie identisch sie sind.

Warum hat der Gesetzgeber nun in § 176 StGB explizit den sexuellen Missbrauch begrifflich verankert?

Es ist davon auszugehen, dass Kinder nie mit sexuellen Handlungen einverstanden sind. Sexuelle Handlungen am Kind sind somit unabhängig, ob ein Einverständnis vorliegt, stets strafbar. Die Vorschrift soll die ungehinderte sexuelle Entwicklung des Kindes schützen. Der Missbrauch liegt darin, dass sich der Täter über seine Autoritäts- und Machtposition gegenüber den Kindern hinwegsetzt, mit dem Ziel, dadurch sexuelle Handlungen vorzunehmen. In diesem Fall ist vom ,,Missbrauch" die Rede.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Sexueller Missbrauch ist keine Vergewaltigung, sondern lediglich sexuelle Handlungen wie Berühren und anderem kram, welche die Person nicht möchte oder nicht in der Verfassung ist zu entscheiden.


J4GDTIGER 
Fragesteller
 21.05.2024, 01:39

Das war ja nicht meine Aussage. Sondern inwiefern beide Begriffe voneinander getrennt werden.

Wenn ein Mann einen Jungen öfters auf dem Parkplatz sexuell Missbraucht - dann käme mir nur AV in den Sinn. So wie in der katholischen Kirche.

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Nein ist es nicht.

Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder erwachsenen, besonders gefährdeten Personen, die generell oder unter bestimmten Umständen auch mit Einverständnis des Betroffenen als Vergehen oder Verbrechen strafbar sind.

Vergewaltigung ist als Form sexueller Gewalt eine schwerwiegende Sexualstraftat, die oft als das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, orale oder anale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand definiert wird.


J4GDTIGER 
Fragesteller
 21.05.2024, 01:37

Merci.

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Manchmal ja muss aber nicht umbedingt so sein man spricht von einer vergewaltigung wenn man sex mit einer anderen Person gegen ihren willen hat bei dem anderen bin ich mir selber unsicher

Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind zwei voneinander unterschiedliche Straftaten und klar im StGB geregelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung