Ist es Vergewaltigung wenn man im Schlaf befriedigt wird, obwohl man nein gesagt hat?

13 Antworten

§ 177 StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung. Gemäß 177,1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahre bestraft, wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt. Der 177,2 konkretisiert weiter, in dem es heißt: „es sei denn der Täter hat sich der Zustimmung dieser Person versichert“. Der schlafende Zustand der Lebenspartnerin wäre daher als Unfähigkeit, einen entgegenstehenden Willen zu äußern oder zu bilden, anzusehen.

Strafbar macht sich also derjenige, der sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Gleichermaßen macht sich jedoch derjenige strafbar, der an einer äußerungsunfähigen Person, wie etwa an einer schlafenden Person, sexuelle Handlungen vornimmt, sogar wenn diese mit deren Willen vorgenommen werden.

Also kurz: Ja.

Dadaist79  11.07.2023, 14:56

Bei der ursprünglichen Fragestellung gibt es natürlich keine zwei Meinungen, im Einzelfall aber schon:

Mein Mann darf sehr wohl an mir spielen, wenn ich schlafe bzw ich an ihm. Wir finden es beide prickelnd aufzuwachen mit einer Erregung.

Und ja, mir ist bewusst, dass es auch in einer Ehe den Tatbestand der Vergewaltigung gibt, im geschilderten Fall trifft dies jedoch nicht zu.

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SophieWHV  11.07.2023, 21:04
@Dadaist79

Ja, natürlich, ich habe es ja auch nur verkürzt wiedergegeben - ein vollständiges juristisches Prüfschema interessiert hier ja Niemanden und nützt ja auch Niemandem.

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Caxi1  21.01.2024, 23:19

Abgesehen davon, dass es eine unbemerkte und spätestens nach dem Bemerken ungewollte Befriedigung im Schlaf gar nicht gibt, finde ich es sonderbar sich rein formaljuristisch an der Frage abzuarbeiten.

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Ja, das ist es. Egal ob man bei Bewusstsein ist, schläft, bewusstlos ist, krank ist oder körperlich eingeschränkt ist. Wenn man diesbezüglich "Nein" sagt und das nicht eingehalten wird, ist dass eine Vergewaltigung.

Sogar wenn man zwischendrin "Nein" sagt weil man es sich anders überlegt und das nicht eingehalten wird.

Ja ist es. Selbst wenn du davor nicht Nein gesagt hättest wäre es nicht ok gewesen, da du nicht gefragt wurdest und es auch nicht richtig entscheiden konntest.

Ja, definitiv! Nein heisst Nein! Da gibt es keinen Interpretationsspielraum.

Würde spontan JA sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – kenne mich in diesem Gebiet gut aus