Ist es legal wenn 2 Mädchen (u14 beide) sex haben?

4 Antworten

Ja, ist legal: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Bzw. umgekehrt, verboten sind zw. Kindern "sexuelle Übergriffe": "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten." (Freund/Riedel-Breidenstein)

Strafbar sind aber auch diese nicht. Denn: Erst mit 14 wird man schuldfähig (strafmündig). D.h., vor 14 kann es keine strafrechtlichen Konsequenzen für begangene Delikte geben, sehr wohl aber zivilrechtliche im Allgemeinen wie auch familienrechtliche im Besonderen. Und deliktfähig wird man in Deutschland bereits mit 7.

Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980 für eine genauere Erläuterung ...

Nein wenn ihr beide unter 14 seid ich glaube 14 und 13 wäre auch ok also das ist kein problem solange beide damit einverstanden sind und sich reif genug fühlen

Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Jugendliche können sich erst ab 14 Jahren strafbar machen.


Libertinaerer  07.02.2024, 21:30

Nein, sind nicht verboten. Täter des § 176 StGB können aufgrund seines Schutzzwecks nur "Jugendliche und Erwachsene" (Laubenthal) sein.

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Libertinaerer  07.02.2024, 21:53
@MrKrabs123321

Der "Schutzzweck" bezeichnet den Grund eines Gesetzes bzw. welches Rechtsgut durch das jeweilige Gesetz konkret geschützt werden soll.

Und Laubenthal ist Deutschlands profiliertester Sexualstrafrechtler.

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MrKrabs123321  07.02.2024, 21:55
@Libertinaerer

ok danke für die aufklärung.

Aber so ganz sicher bin ich mir immernoch nicht...

Ist es jetzt verboten, aber nicht strafbar?

Oder nicht verboten und nicht strafbar?

Oder verboten aber nicht strafbar?

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Libertinaerer  07.02.2024, 22:27
@MrKrabs123321

:) Niemand hat behauptet, Recht wäre einfach! ^^

Antwort: Nicht verboten und nicht strafbar.

Wenn etwas nicht verboten ist, kann sich damit natürlich auch niemand strafbar machen.

Aber wenn etwas verboten ist, dann handelt man rechtwidrig. Man begeht ein Delikt.

Nicht immer ist das Delikt auch eine Straftat. Und nicht jedes Delikt kann bestraft werden, selbst wenn es eine Strafnorm verletzt.

Hier geht es um den § 176 StGB, der sexuelle Handlungen mit U14 bei Strafe verbietet.

Man ist in Deutschland erst ab 14 schuldfähig (strafmündig), d.h., selbst wenn man vor 14 gegen eine Strafnorm verstößt, kann man nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Sehr wohl aber zivilrechtlich, denn man wird bereits mit 7 deliktfähig.

D.h., egal was ein 13-jähriger anstellt: Er macht sich nicht strafbar - auch wenn er verbotenerweise gegen eine Strafnorm verstößt. Aber auch das Zivilrecht hat einiges u bieten - bis hin zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (ggf. auch bei Kindern!).

Also glauben die Allermeisten (auch viele Juristen): Sex mit U14 ist verboten, aber bei zwei U14 macht sich halt niemand strafbar.

Denn, dass beim § 176 StGB U14 als Täter ausgeschlossen sind, steht ja nicht im Gesetzestext.

Muss es auch nicht. Das ergibt sich eben bereits aus dem Schuzzzweck des Gesetzes, den die Allermeisten aber gar nicht kennen.

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