Ist eine Straftat im Wald zu masturbieren?
8 Antworten
Ja und nein.
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a StGB), wenn sich eine Person durch dich belästigt fühlt und dich anzeigt. Wenn du ein Mann bist, greift auch der §183 StGB Exhibitionistische Handlungen.
Je nach dem was genau du tust, wenn du dich z.B. der anderne Person näherst oder sie genau anguckst und dich weiter befriedigst, also quasi auf ihren Anblick, steht ggf. auch zusätzlich sexuelle Belästigung mit im Raum.
Zudem kommt es darauf an, wo du z.B. hinspritzt, auf dem Waldboden stört es keinen, wenn du gegen einen Unterstand spritzt, kann das Sachbeschädigung sein. Ebenso sollte es ein öffentlicher Wald und kein Privatgeläde sein, Privatgelände darfst du natürlich nicht betreten.
Es steht und fällt also damit, ob du erwischt wirst und wenn ja, ob dich die Person anzeigt. Wenn es niemand sieht, dann ist es auch kein Problem, solange du nichts beschädigst.
Ja eigentlich nicht, es darf dich nur niemand dabei sehen. Könnte eine Anzeige zur Erregung Öffentlichkeits Ärgernis bringen .
M22 gay
Nein, nur wenn du jemanden sexuell belästigst. Das nennt seich "Erregung Öffentliches Argerniss".
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ergo machen.
Mach's halt abseits vom Weg, wenn du unbedingt musst. Allerdings ist das momentan eher ungünstig, das Brut- und Setzzeit ist, da solltest du nicht durchs Dickicht laufen, um die Tiere nicht zu stören.
Lass es also vielleicht einfach sein.
Nein ist es nicht