Ist das Sexuelle Belästigung oder eine Art Vergewaltigung?
ganz rein theoretisch, wenn man ein mädchen ohne ihrer Erlaubnis und einverständnis fingert, sie aber auch kein „nein“ aus ihr rausbekommen hat, weil sie in einer schockstarre war und nur ganz regungslos da lag und nichts sagte & sie sich das über eine stunde über sich hingehen lässt, wie nennt man das? Eine Vergewaltigung ist das ja eigentlich nicht, eher eine belästigung oder?
5 Antworten
Belästigung ist was ganz anderes.
In jedem Fall ist das ein sexueller Übergriff und/oder sexuelle Nötigung - und schon das ist eindeutig eine schwere Straftat. Ob der (zusätzliche) Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt ist, ist ganz genau im Einzelfall zu klären, das ist aber nur ein zusätzliches Tatmerkmal. Kann sein (weil in der Regel alles mit Eindringen als Vergewaltigung gesehen wird und/oder weil das vom Richter angesichts der genauen Situation als besonders erniedrigend angesehen wird), kann aber auch nicht sein, aber auch dann ist es sehr, sehr viel mehr als eine Belästigung.
Und egal, was es am Ende strafrechtlich ist: es ist ein völlig verabscheuungswürdige Tat, und der Täter ist einfach ein widerlicher Typ.
Das ist entweder eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung. Genaueres lässt sich aus der Beschreibung nicht schließen. Schlussendlich muss ein Gericht darüber entscheiden, was es ist.
Eine sexuelle Belästigung beginnt teilweise schon bei jemanden auf anzügliche Weise anstarren und geht weiter über sexuelle Bemerkungen bis hin zu entsprechenden Berührungen. Es kommt allerdings nicht zu einer sexuellen Handlung.
https://www.zanzu.be/de/sexuelle-n%C3%B6tigung-und-vergewaltigung
Das ist Vergewaltigung. In Deinem hypothetischen Fall gibts Freiheitsstrafe!
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht,
Kenne die genaue Rechtslage nicht, denke aber eher Vergewaltigung.
Egal was es ist, es MUSS zur Anzeige gebracht werden. Sofort.