Darf mann Gag Wohnung untermieten?
Hallo zusammen,
ich habe in intenet einen Wohnung geguckt, der Hauptvermieter von der Wohnung moechte eine Schlafzimmer mir untermieten,geht das???
dank sehr!!!
4 Antworten
Natürlich geht das. Nur sollte sich der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters zu Untervermietung einholen, sonst riskiert er die Kündigung der Wohnung.
Der Mieter der Wohnung darf auch ohne Zustimmung des Vermieters untervermieten an wen er es möchte.
Das ist Unsinn. Klauseln im Mietvertrag die die Untervermietung untersagen sind ungültig.
kannst du auch lesen, was ich schreibe?, davon habe ich nichts geschrieben, ich habe geschrieben
nein, ohne zustimmung ist es ein grund für die fristlose kündigung
das unterscheidet sich von dem, was du schreibst
untervermietest du, ohne den vermieter um zustimmung zu ersuchen, ist es ein grund für die fristlose kündigung, fertig, aus die maus
was passiert, wenn er die verweigert, ob der die verweigern kann, ist etwas völlig anderes und dafür überhaupt nicht von belang
untervermietest du einfach, riskierst du die fristlose
Schreibs ruhig öfter, aber der Vermieter darf dir die Nutzung der Wohnung nicht vorschreiben, und ja untervermieten stellt eine Nutzung der Räumlichkeiten dar.
Lediglich bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
§ 540
Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Weitervermieten und untervermieten sind zwei paar Schuhe, auch überlässt er er die Mietsache (Wohnung) keinem Dritten. Das würde bedeuten das er den Untermieter zum Hauptmieter macht, das ist nicht der Fall.
ja, das darf er, wenn der vermieter dem zugestimmt hat
Verstehe ich nicht so ganz ...
es geht um ein Untermiete für 1 Zimmer ?
das ist möglich, sofern der Hauptmieter die Erlaubnis hat unterzuvermieten ... dann hast du das Zimmer gemietet und darfst selbstverständlich Bad und Küche mitbenutzen ....
nein, ohne zustimmung ist es ein grund für die fristlose kündigung