Darf man ab 16 mit Leuten über 18 Sex haben?

18 Antworten

um dieses thema endlich auf zu klähren................................................................................... .Über die Vorschriften des § 182

StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182

StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2] Bereits der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Absatz 3 ist strafbar. Falls die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen keinen Strafantrag stellen, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem ein Strafverfahren einleiten, für den Fall, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, z. B. weil der Erwachsene bereits einschlägig vorbestraft ist.

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182

StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182 (damals „Verführung Minderjähriger“).[3] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[4] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182

StGB Absatz 3 (in aktueller Fassung) führt.[3] Daher wird man die „eigentliche“, d. h. soziale Schutzaltersgrenze, nach der Jugendliche eigenverantwortlich über ihr Sexualleben bestimmen können (sofern weder Entgelt, Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis im Spiel sind noch im Einzelfall eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung festgestellt wird), bei 14 Jahren ansetzen müssen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174

StGB wird derjenige bestraft, der sexuelle Handlungen mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen vornimmt, wenn ihm dieser zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung überlassen wurde, und zwar auch dann, wenn (anders als bei 16- und 17-Jährigen) kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde.

wer auch immer diese fragen stellt,mit 16 kannst du sex haben mit wem du willst und wann du willst ob 18 oder 80 solange keine gewalt angewendet wird und solange es freie willensentscheidungen sind hat keiner das recht in ein privatleben einzugreifen.freie willensentscheidung liegt in jedem fall dann vor wenn du geistig und körperlich nicht beeinträchtigt bist. es ist deutsches spießbürgertum es für pervers ekelig oder für sonst was zu halten wenn jung und alt sex miteinander haben.vieleicht sollten noch gesetze gemacht werden wo steht das sex nur zwischen menschen sein darf die im alter nicht weiter als wie ein jahr auseinander sind.aber gott sei dank wird es das nie geben. also such dir einen netten sexpartner und hab spaß dabei,,wenn du 16 bist,allerdings,gegen entsprechende reife,ist auch nichts einzuwenden

Warum nicht? Ja, ab 18 darfst Du, siehe §176 StgB.

LeaderG  20.01.2010, 17:51

Was bitte hat 18, die Frage und 176 StGB mit einander zu tun?!

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quietprof  20.01.2010, 23:43
@LeaderG

War lediglich ein Rechtschreibfehler, sorry, hätte A. 16 heissen sollen und B. nach dem Paragraphen wären mögliche Ausschlussklauseln enthalten gewesen.

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wenn es im gegenseitigen einverständnis dann ja, wenn nicht ist es sexueller missbrauch

Mit 16 Jahren darf man gesetzlich mit jedem, der älter als 14 Jahre ist, Sex haben. Das gilt aber nur, solang kein Geld verlangt wird, oder Pornographie im Spiel ist. :)