darf ist in meiner wohnung nackt herum laufen und mich nackt aushalten, auch wenn nachbarn mich von ihren fenstern aus sehen könnten?

11 Antworten

Du bist als Mieter Besitzer der Wohnung. Ob du nackt oder bekleidet dich in dieser aufhältst ist allein deine Entscheidung. Wenn es dich nicht stört, dass du gesehen wirst, giebt es kein Gesetz, dass das verböte. Wen's stört, der möge dir nicht in die Fenster gucken.

Hey, du darfst die grundsätzlich so anziehen wie du möchtest auch nackt ist erlaubt, auch im Rahmen der grundsätzlichkeit wenn zum Beispiel ein Offenbacher Raum so ist das sie dir in die Wohnung schauen können, z.B. Haltestelle, Schule, Kindergarten, oder eine Behörde, ..., so musst du Vorkehrungen treffen die es verhindern das sie dich sehen! Für Balkon, Terrasse und Garten gilt das gleiche!

Da es deine Wohnung ist, darfst du es machen.

Ratsam wäre aber ein Sichtschutz z.b Rollo oder auch Vorhänge, da sich sonst eventuell die Nachbarn beschweren oder aufregen könnten wenn sie dich sehen, aber da es wie gesagt deine Wohnung ist, darfst du das machen.

Liebe Grüße

In deiner Wohnung darfst du dich nackt aufhalten, so viel du willst. Da spielt es auch keine Rolle, wenn sich jemand gestört fühlt. Das ist dann sein Pech.

Allerdings ist es aus reiner Höflichkeit vielleicht nicht verkehrt, sich so zu verhalten, dass man nicht zum Ärgernis für die Nachbarn wird.

Du kannst in deiner Wohnung rum laufen und machen was du willst. Du bestimmst über deine Wohnung nicht der Nachbar. Genauso wenig kann der Nachbar verlangen was du anzuziehen hast. Nur solltest du davon absehen nackt deine Fenster zu putzen das könnte provozierend wirken. Dann könnte er sich belästigt fühlen.