Darf ich das?
Darf ich im Park oder Wald ohne unter-Hose oder sogar nackt joggen?
Da würden halt die Glocken leuten.
M13
8 Antworten
Theoretisch ja, denn es gibt kein Gesetz das es verbietet! Praktisch wird es jedoch leider nur allzu oft als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn man nackig joggen geht! - Ist zwar bedeutend angenehmer als mit Klamotten, aber in unserer überwiegend spießig aufgestellten Gesellschaft leider nicht so weit verbreitet!
Das werden wohl eher Glöckchen sein, die da läuten. Zumindest könnte man dich wegen Erregung Öffentlichen Ärgernisses anzeigen, wenn Leute dich läuten sehn.
M, 25: Ohne Unterhose kannst du immer joggen, solange du etwas darüber trägst, denn es geht niemanden etwas an, warum deine Beule vorn so aussieht, wie sie aussieht, und warum da alles herumhüpft. Ganz nackt zu sein, erfüllt schnell den Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das kann mit einer Geldstrafe enden, Im Wiederholungsfall auch mit einem Jahr Haft (§ 183a des StGB).
Der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses bezieht sich auf Handlungen oder Verhaltensweisen, die in der Öffentlichkeit begangen werden und geeignet sind, Ärger oder Unmut bei anderen Menschen hervorzurufen. Exhibitionismus setzt nicht nur Wichsen oder Sex voraus, sondern auch das bewusste Herzeigen der Geschlechtsteile.
§183a StGB: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wo steht was davon das er sexuelle Handlungen vornehmen will???????
Dann aber auf alle Fälle §118 (OWiG)
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Oha jetzt wird alles mögliche hergesucht um zu zeigen, das es strafbar ist. Naja wenn man sonst nix zu tun hat.
Der Junge ist 13!!!! Dem würde gar nix passieren!!!!
Klar darfst du. Nur wenn dich andere dabei sehen kann es sein das die dich melden, weil sie glauben das wäre nicht erlaubt. Ist natürlich dann dumm, wenn man nackt vor der Polizei steht und die dich dann so zu deinen Eltern bringen.
Ohne Unterhose sieht ja niemand. Aber ganz nackt könnte andere stören.
Sorry, aber das stimmt nicht. Er will ja nur nackt joggen, aber der § 183a StGB greift nur wenn er vor anderen wichsen oder Sex haben würde. Will er ja anscheinend nicht. Zu dem ist er erst 13 und damit strafunmündig und würde gar nicht bestraft werden.