Kommt das beim Vermieter schlecht an?

Ich ziehe Ende des Monats aus und mein Mitbewohner besteht darauf, eine Nachmieterin/Mitbewohnerin zu finden.

Am Donnerstag habe ich mehrere Anzeigen zu der Wohnung und dem Zimmer im Internet, WG-GESUCHT.DE und Facebook veröffentlichen.

Es handelt sich um 2er-WG nämlich ich und mein Mitbewohner.

Ich ziehe aus, weil er letzten Monat Annäherungsversuche gemacht hatte und ich dadurch unwohl fühlte deswegen habe ich gekündigt. Es war aber keine körperliche sexuelle Belästigung von ihm, sondern gefliertet. Sofort habe ich Grenzen gesetzt und ihm gesagt, dass ich keine Interesse an ihn habe. Dadurch fühlte meine Mitbewohner sich eingpisst und beleidigt. Er hatte mit mir nicht mehr geredet außer wir haben etwas wichtiges zu der Wohnung und den Nebenkosten

Soll ich dem Vermieter all das erzählen? Und ihm sagen, dass mein Mitbewohner gerne Frauen in sexueller Weise anspricht? Darum soll er das Zimmer nur an einen Mann vermieten?? Letztendlich ist er der Eigentümer

Ich möchte verhindern dass keine Frau sich unwohl fühlt oder Belästigung bekommt.

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Details Übergabevertrag?

Da meinem Vater die Gesetzeslage klar geworden ist und er verhindern möchte, daß im Fall der Fälle sein Haus und der Grund für Pflegeaufwand vom Staat herangezogen wird, möchte er einen Übergabsvertrag machen. Eine der Bedingungen ist die, daß das Haus in Familienbesitz bleiben muß. Wir sind selbst schon in Pension und hatten in den letzten Jahren vermehrt Probleme mit Knien und Hüften. Natürlich hoffen wir, daß uns dies nicht eines Tages erheblich einschränken wird, aber niemand kann in die Zukunft sehen.

Wir hätten ohnehin nicht vor gehabt, das Haus zu verkaufen, sondern darin zu wohnen. Allerdings fällt es uns jetzt schon zunehmend (und je nach Tagesverfassung) schwer, beim helfen die vielen Treppen dort in den ersten Stock und in den Keller zu bewältigen. Nun meine Frage: Nehmen wir nun an, der Vater ist verstorben, wir wohnen in dem Haus und können irgendwann weder ins Schlafzimmer nach oben, noch in den Keller hinunter (z.B.Waschmaschine, Speisekammer-Raum) und würden lieber - um weiter halbwegs unabhängig leben zu können- in eine ebenerdige Wohnung umziehen. Allerdings darf nach dem Willen des Vaters weder verkauft, noch vermietet werden. Ist das in einem Übergabsvertrag wirklich zulässig? Zumal....wenn man den Faden weiter spinnt: Wir haben drei Kinder, die in dem Fall nach unserem Ableben erben werden. Alle drei wohnen und arbeiten mehrere Stunden weit weg in verschiedenen Richtungen. Niemand von ihnen wird herziehen, Verkauf und Drittelung des Erlöses wäre also die einzige Lösung. Auch das will der Vater verhindern. Ich kann mir nicht denken, daß er so weit in die Zukunft "regieren" kann?

klausel
Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?

Guten Abend.Ich habe folgende Frage. In meinem Mietvertrag (oder besser gesagt in dem Zusatzschreiben "Zusatz zum Mietvertrag, Übergabeprotokoll" steht: ": „Die Wohnung sollte beim Auszug verlassen werden, wie vorgefunden.“ - nun sagt mir bitte, was das im Klartext heißt!

Vor meinem Auszug, etwa drei Wochen vorher, habe ich die Fenster geputzt (mitsamt einer Zahnbürste die Rahmen und Ecken), leider war das der Vermieterin nicht gut genug, sodass Sie mir angeboten hat, den Schlüssel zu behalten und die Fenster nochmal zu putzen, was ich jedoch abgelehnt habe, denn für mein Empfinden waren die Fenster i.O. Das Pollen und Blütenstaub im Mai fliegn kann ich leider nicht verhindern.

Desweiteren hat sie die Wohnung, die ich geputzt (nass gewischt, Spinnweben entfernt), abermals geputzt! Das möchte Sie mir nun in Rechnung stellen. Ist dies überhaupt rechtens, wenn im Zusatzprotokoll steht "Verlassen, wie vorgefunden"? Ist diese Klausel rechtens oder handelt es sich dabei um eine starre Klausel?

Bin ich verpflichtet, die Fenster nochmal zu putzen und ihrer Reinlichkeit nicht zu genügen? Warum sonst putzt sie abermals die Wohnung, Rollokästen usw.

Danke für eure Antworten, vielleicht gibt es ja irgendwo einen Paragraphen, den ich ihr "nahelegen" kann :-)

Hinzu kommt, dass uns beim Auszug an der Stelle, wo in der Küche die Kühl-/Gefrierkombination stand, ein Riss im PVC entstanden ist ( V-förmig, etwa 5cm lang). Selbstverständlich habe ich bei der Übergabe gesagt, dass ich für den Schaden aufkommen würde, bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie den Boden fachmännisch kleben lassen würde, aber NEIN! Frau Vermieterin hat einen neuen Fußboden verlegt, den Sie mir mit 511 Euro in Rechnung stellt.
dies habe ich an meine private Haftpflichtversicherung übergeben, die darüber nur müde gelächelt haben und meinten, dass ich wenn überhaupt, lediglich den Zeitwert zahlen müsse.

So, ich glaube, das war erstmal alles :-)

danke euch, liebe Grüße,P.

Mietvertrag, Auszug, klausel
Ist Vertragsbeginn = Belieferungsbeginn? Stromvertrag, Vertragsrecht, Voltera E2D

Hallo Leute! Ich zerbreche meinen Kopf über diese Frage und konnte bisher keine Antwort finden.

Einige Stromanbieter erwähnen in den AGB's explizit, dass der Vertrags mit Beginn der Lieferung beginnt. Andere lassen es aus. Ich vermute aber, dass es in dieser Hinsicht eine gesetzliche Regeleung gibt.

Hintergrund ist Folgendes: Strom Discounter bieten einen Neukundenbonus von bis zu 25%, welcher nach 1 Belieferungsjahr ausgezahlt wird. Dies in Komnbination mit einem 12 monatigen Vertrag, welcher sich bei Nichtkündigung, um 1 weiteres Jahr verlängert.

Sind Vertragsbeginn und Belieferunsgbeginn nicht identisch, dann wird der Kunde so indirekt gezwungen 2 Jahre zu bleiben, sonst muss er auf diesen Bonus verzichten. Sind sie aber identisch, so kann man ohne Probleme nach einem Jahr kündigen und den Bonus mitnehmen.

Wer hat da Erfahrung gemacht?

Ich würde nämlich gerne zu Voltera (Energy2Day) wechseln und die haben es nicht im AGB stehen. Am Telefon sagte mir die Dame, dass Vertragsbeginn und Belieferungsbeginn identisch sind, aber solange ich es nicht Schwarz auf Weiß habe, muss ich leider misstrauisch bleiben. Zu dem stuft die Verbraucherzentrale Berlin die netten Leute nicht als ganz seiös ein bzw. als "vermeintlich günstige Anbieter", was ich widerum nicht ganz verstehe, weil sie von den Vergleichsportalen gut bewertet werden. https://www.vz-berlin.de/stromanbieter--aufgepasst-bei-billiganbietern-3

Hoffe auf einen erkenntnisreichen Austausch!

Liebe Grüße!

Strom, Recht, Stromanbieter, AGB, BGB, Vertragsrecht, klausel
Was bedeuten diese Mietvertragsklauseln und sind diese wirksam?

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich demnächst zusammen ziehen wollen und wir den fertigen Mietvertrag schon vorliegen haben, wollte ich fragen, was folgende Auszüge bedeuten und ob diese rechtens sind.

§4 Miete, Betriebskosten

"Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters, durch die Betriebskosten erspart werden, dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für gleichwertige Leistung des Dritten, insb. eines Unternehmens, angesetzt werden könnte"

§ 5 Indexmiete

  1. Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete gemäß § 4 Ziff. 1 durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (lndexmiete), und zwar wie folgt: Die Nettokaltmiete ändert sich jeweils frühestens nach Ablauf eines Jahres im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber dem Preisindex verändert hat, der für den Zeitpunkt des Mietbeginns bzw. für den Zeitpunkt der jeweils letzten Mieterhöhung gilt.

§ 8 Haftungsausschluss / Aufrechnungsverbot / Obliegenheit

  1. Der Mieter kann nur mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Mietminderungen, die wegen der Vorfälligkeit der Miete im laufenden Monat entstanden sind. Diese Rückforderungsbeträge einer eventuell zu viel bezahlten Miete für den laufenden Monat können vom Mieter in den Folgemonaten zur Aufrechnung gebracht werden.

§ 11 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

  1. Der Mieter trägt die Kosten für in den Mieträumen anfallende Kleinreparaturen. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen der Fensterläden. Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu 85 Euro pro Einzelfall. Pro Mietjahr ist der Aufwand für den Mieter auf 8% der jährlichen Nettokaltmiete begrenzt.

§ 12 Schönheitsreparaturen

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten, soweit erforderlich: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohr esowie das Pflegen und Reinigen der Fußböden. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

VIelen Dank für Eure Antworten!!!!

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Polizei verstehen

Hallo. Habe mal ne Frage. Und zwar soll ich wenn ich bei der Polizei bei einem Einstellungstest mitmachen soll diese folgenden 4 Punkte unterschreiben und möchte wissen, was der jeweilige Punkt jeweils bedeutet und wie lange meine Daten (also auch wenn ich nicht weiterkommen sollte) gespeichert werden beispielsweise die Polizei das machen darf, was hier drin steht. Vielleicht kennt jemand das und hat auch bei der Polizei irgendwelche Tests gemacht oder macht eine Ausbildung und kennt sich in diesen Punkten aus, was es bedeuten soll und was genau gemeint ist und was gemacht wird und wie lange. Ich danke euch, ist wirklich sehr wichtig, da ich bald entweder zusagen oder ablehnen soll und weiss nicht was ich machen soll, weil es mir viel zu überwacht vorkommt, oder ob es nur während des usbildungsprozesses ist und was genau. Würdet ihr ausserdem dem auch zustimmen und ist das bei jeder Bewerbung das gleiche (also dass die Polizei die gleichen Punkte verlangt)?

1.Ich stimme einem Abgleich meiner personenbezogenen Daten mit Datenbeständen,die bei der Polizei und dem Verfassungsschutz vorhanden sind und der Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister gem. § 41 Abs.1 Nr. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ausdrücklich zu.

2.Ich willige darin ein, dass meine Bewerbung mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfasst und bearbeitet wird. Ich bin damit einverstanden, dass die zuständigen Bediensteten des Polizeipräsidiums von allen mit meiner Bewerbung und Einstellung in den Dienst dieser Behörde zusammenhängenden ärztlichen Befunden Kenntnis nehmen.

  1. Hinsichtlich anhängiger Straf-Ermittlungs- oder Disziplinarmaßnahmen sowie nicht getilgter gerichtlicher Verurteilungen mache ich folgende Angaben (Gericht,Ermittlungsbehörde,Aktenzeichen,Art der Straftat/ des Dienstvergehens,Datum,Höhe der Bestrafung,Art der Disziplinarmaßnahme).

  2. Ich bin mit der Einsichtnahme in meine bei dem Sozialgericht Darmstadt geführte Personalakte durch das Polizeipräsidium anläßlich meiner Bewerbung einverstanden

unterschreiben 83%
ist ganz harmlos 17%
nicht unterschreiben 0%
kann auch nach dem Bewerbungsverfahren in meine Akten immer wieder eingesehen werden 0%
ist nur während des Bewerbungsverfahrens 0%
Bewerbung, Polizei, Einstellungen, klausel

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