Eintritt in eine Jugendorganisation, muss ich meine Eltern vorher fragen?

Hallo zusammen,

ich habe überlegt in eine Jugendorganisation einer Partei einzutreten (werde ich jetzt nicht nennen, damit sich bei der Beantwortung der Frage nicht darauf beschränkt wird). Aber darum gehts auch gar nicht…

In ziemlich genau 5 Monaten werde ich 17 Jahre alt, bin damit bei der anstehenden Europawahl wahlberechtigt. Spätestens mit 17, gerne auch schon früher, würde ich beitreten

Problem dabei ist folgendes: Meine Erziehungsberechtigten stehen dem ganzen nicht total ablehnend gegenüber, sind aber auch leider alles andere als überzeugt. Deshalb folgende Frage: Brauche ich für einen Beitritt die Zustimmung meiner Eltern, oder kann ich „einfach so“ eintreten, ohne sie darüber informieren zu müssen? 

In dem Formular zum Mitgliedsantrag muss man auch seine Anschrift angeben, das ist einer der Hauptgründe, weshalb meine Eltern aktuell einen Beitritt nicht unterstützen. 

Spätestens mit 18 könnte ich sicherlich ohne „Erlaubnis“ eintreten, leider dauert dies noch deutlich über ein Jahr. In dieser Zeit finden natürlich viele wichtige politische Ereignisse statt, insbesondere die Bundestagswahl im kommenden Jahr (zumindest Planmäßig). Mich vorher, zumindest in kleinen Teilen, einzubringen würde mich somit sehr freuen und wäre mir persönlich auch sehr wichtig. 

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JU-Union möchte rückwirkend Mitgliedsbeiträge einziehen

Aus lauter Langeweile bin ich vor einigen Jahren in die junge Union eingetreten. Natürlich weis ich nicht mehr was ich beim Eintritt in die Partei unterschrieben habe. Jetzt hab ich vor ein paar Tagen einen Brief erhalten :

,,Lieber Andreas,

In den kommenden Tagen wird der JU-Mitgliedsbeitrag von 1€ pro Monat (12€ im Jahr) fällig.

Da es in den letzten Jahren mehrfach versäumt wurde den entsprechenden Jahresbeitrag einzuziehen, ist der Fall eingetreten, das bei manchen die Beiträge etwas höher ausfallen. Leider betrifft dieser nachgezogenen Beiträge auch deine Mitgliedschaft. Weil du uns keine Einzugsermächtigung erteilt hast, bitte ich dich den in der Rechnung genannten Betrag bis zum 31. Juli 2013 auf das angegebene JU Konto zu überweisen.''

Ein Überweisungsschein wurde vorsorglich schon mal ausgefüllt mit dem fälligen Betrag von 72€. Hallo das wären Beiträge von 6 Jahren.

Ist das überhaupt erlaubt rückwirkend für 6 Jahre Beiträge einzuziehen ? Sind die nicht zuerst in der Plicht mich drauf hinzuweisen das Beitragsrückstände auflaufen ?

Die müssen mir doch auch erst nachweisen das ich tatsächlich vor 6 Jahren einen Mitgliedsantrag unterschrieben in dem festgehalten ist, dass ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Sind die verpflichtet mir den Nachweis zu erbringen ?

Oder gibt es einen schlaueren Weg aus der geschichtet rauszukommen.

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