Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

Internet, Polizei, Recht, Gesetz, Filmaufnahmen, Gesellschaft, Justiz, Beschlagnahmung
Bekomme ich meinen eingezogenen Computer zurück?

(Kleiner Disclaimer: Es gilt das Jugendstrafrecht)

Die Polizei hat vor zwei Jahren mein Handy sowie meinen Computer bei einer Hausdurchsuchung eingezogen.

Der Grund lag darin, dass ich Monate vorher anzügliche Bilder von einem 13-Jährigen Mädchen bekommen habe, welche mich auf Geschlechtsverkehr anschrieb. Das gilt als Kinderpornographie. Ich habe über mein Handy mit ihr Kontakt gehabt und dort auch Bilder erhalten. Das Handy war mein Tatmittel, soweit kann ich das noch akzeptieren und natürlich nachvollziehen.

Wie gesagt bin ich keineswegs stolz darauf und befand mich zu der Zeit auch in der tiefsten Phase meines Lebens. Isolation, suizidale Gedanken etc...

Jetzt zwei Jahre später ist nun endlich die Gerichtsverhandlung und eigentlich erhoffte ich meine Geräte wieder zu bekommen.

Vor allem geht es um meinen Computer und dessen Daten, dort sind sehr viele und wichtige Kindheitserinnerungen und vor allem EXTREM viel Arbeit in Form von Designing gespeichert, welche vom persönlichen Wert her natürlich den des PCs, der damals trotzdem sehr sehr teuer war, weit übertrifft.

Auf dem Computer, um genau zu sein auf der zweiten Festplatte, habe ich zu dem Zeitpunkt diese Bilder rübergezogen und dachte eigentlich ich habe Sie als ich meinen Computer neu aufgesetzt habe, gelöscht. Dem war aber nicht so, als die Polizei ihn grob überflog. Danach wurde er entgültig konfesziert und in die Forensik gebracht. Mein iPad, hat man mir beispielsweise gegeben, da zwar nichts gefunden wurde in dem spezifischen Sinne, aber auch dort diese Bilder in den Clouds gefunden hätten werden können.

Der Computer war nie ein Tatmittel und da heutzutage sowieso alles Cloudgespeichert ist musste ich in den letzten 2 Jahren selbständig diese Bilder noch bei zwei verschiedenen Orten entfernen, von denen ich nicht mal wusste, dass Sie (dort) existieren.

Der Sinn den Computer für immer einzubehalten ist ja, dass ich nicht an diese Bilder komme, nur verstehe ich die Sinnhaftigkeit nicht, wenn sowieso heutzutage alles cloudbasiert ist. Aber auch wenn, müsste man doch als Forensiker diese wenigen Bilddateien doch einfach löschen können, man mir wenigstens meine Daten wieder geben können, oder die betroffene Festplatte abgesteckt werden, wenn Sie sich schon auch den Aufwand machen, jeden kleinsten Winkel des PC's zu durchleuchten.

Mich würde fachkompetentes Wissen wirklich immens unterstützen, da mir wirklich sehr viel an diesen Daten und auch an den Computer liegt! Mein ("guter") Anwalt hat mir nicht wirklich weitergeholfen.

Ich freue mich auf eure Antworten

Computer, Polizei, Verteidigung, Recht, Strafverfahren, Cloud, Beschlagnahmung
BTMG /ZOLL/ GRENZE/ SCHMUGGEL/ HOLLAND-DEUTSCHLAND-STRAFE?

Guten Tag zusammen ,

Person X (Fahrer+Halter des KFZ) und Person Y (Beifahrer) wurden auf dem Rückweg von Holland an der Deutsch/Niederländischen Grenze vom Zoll angehalten (Deutsche Seite natürlich)

Bei der KFZ-Durchsuchung mit Spürhund wurden im Auto etwa 4,6g Cannabis (Bruttogewicht) + 1,5 angerauchte Kräuterzigaretten(Joints) gefunden inhalt ca 0,2-0,3 g pro Kräuterzigarette . Ebenfalls wurde eine Kräutermühle gefunden .

Die Zollbeamten haben die beiden Fahrzeuginsassen X und Y darüber aufgeklärt das ein Verfahren wegen Einfuhr von Cannabis gegen sie laufen wird . Person X hat ausgesagt das es nur ein entspannter Tag werden sollte . Person Y hat Keine Aussage gemacht .

ab 7,5 G (THC) ist es keine geringfügige Menge mehr heisst also je nach Prozentualen THC Anteil pro gramm wäre man bei ca (wenn man von maximal 30% ausgeht ) bei 1-2g reinem THC (denke eher weniger)

Person X(Fahrer+Halter des KFZ) hat einen Zettel: Sicherstellungs/-Beschlagnahmungsanzeige bekommen in der die bereits oben aufgeführten Materialen aufgelistet waren .

Es wurde kein Drogentest gemacht die Fahrt wurde wieder aufgenommen .

Was hat Person X zu erwarten ? Führerscheinentzug ? BTMG ?

Was hat Person Y zu erwarten ? BTMG ? wird es eher wegen geringfügiger Menge und geringer Beweislast eingestellt ? ist es bei einstellung trotzdem noch bei der Polizei gemeldet ? Führerscheinentzug auch bei dem Beifahrer ?

Ich bedanke mich für eure Antworten

Mit freundlichen Grüßen Stallteller

MPU, Deutschland, Recht, Zoll, Niederlande, Betäubungsmittel, Cannabis, Einfuhr, Beschlagnahmung, Betäubungsmittelgesetz, Auto und Motorrad
Kann der deutsche Pass vom Ausland beschlagnahmt werden?

Tach zusammen! Und zwar habe ich folgende Situation durchlebt bzw. eine Frage: ich bin heute in Mazedonien 27 km/h zu schnell unterwegs gewesen, daraufhin wurde ich auf der Autobahn von der Polizei angehalten und musste Bußgeld zahlen. Der Polizist entzog mir meinen Pass sowie meinen Führerschein und schickte mich SO zum Flughafen(!) in Skopje, um die Strafe von 22€ begleichen zu können. Also ich bin OHNE PASS und OHNE FÜHRERSCHEIN zum Flughafen hin- und zurückgefahren. Ich musste also die Autobahn verlassen, zum Flughafen fahren und den Betrag begleichen, dann wieder die richtige Autobahn finden, wo der Polizist mich angehalten hat und ihm die Quittung geben. Das in einem Land, wo man sich halt auch null auskennt.. Er setzte mir eine Frist von einer Stunde, anderenfalls würde er mit den Dokumenten wegfahren. Ich habe alles rechtzeitig geschafft, wäre ich drei Minuten zu spät gekommen, wäre er schon weg gewesen.

MEINE FRAGE NUN: Durfte der Polizist das? Meine Dokumente entziehen, mir eine Frist setzen und quasi ‚drohen‘? Was wäre, wenn er tatsächlich mit den Dokumenten verschwunden wäre? Kann man sich irgendwie an die Ministerien wenden? Es ist eine Frechheit, zumal ich am Flughafen auch abgezockt worden bin, sei es die Parkplatzgebühr von, Achtung: ZWEIUNDZWANZIG (22) EURO! Und das für nicht mal zehn Minuten..

Danke im Voraus..

Ausland, Recht, Abzocker, Pass, Beschlagnahmung, Auto und Motorrad
Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen?

Sehr geehrtes Forum,

Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint. 

Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".

Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.

Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft. 

X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...

Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.

Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.

Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen. 

Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.

Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen. 

Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.

Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.

Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Polizei, Graffiti, Recht, Anwalt, Hausdurchsuchung, Jura, Beschlagnahmung
Wie genau sind Bitcoins verfolgbar?

Hallo Community!

Ich wurde von den Männern in blau kontrolliert und hatte leider auch neben Marihuana, ich nenne es mal ein "Schriftstück", dabei. Aus diesem "Schriftstück geht hervor dass ich Bitcoins gekauft habe und man kann dadurch verfolgen auf welches Wallet diese eingezahlt wurden. Das Geld ging über mehrere verschiedene Wallets bis hin ins Darknet. [Dort wurden insgesamt 3 Bestellungen getätigt, eine die nie angekommen ist (ich wurde gescammt, bedeutet meine Bitcoins sind weg und ich habe nichts erhalten) und 2 Stück Taser die angekommen sind]

Dass das erste Wallet mir gehört ist zwar nicht nachweisbar aber wäre die einzige logische Schlussfolgerung (denke ich) danach gingen die Zahlungen über 2-3 verschiedene Wallets, da Bitcoins Pseudoanonymität gewähren und nicht von "meinen" Wallet direkt ins Darknet gingen kann man mir dass ja nicht nachweißen, oder?

Ich könnte ja diese Bitcoins erworben und auf mein Wallet geschickt haben und z.B. privat weitervekauft haben, da niemand die Identität hinter den anderen Wallets kennt, liege ich da richtig?

Mein PC wurde von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, ich habe aber keinerlei Passwörter bei der Vernehmung angegeben. Wie ich an meinen Microsoft-Konto feststellen konnte, versuchen die Männer in Blau anscheinend meinen PC zu "hacken". Darauf befindet sich der Zugang zum Darknet, ohne Passwort und PGP Schlüssel kommt da natürlich niemand an mein Konto.

Ist es überhaupt rechtens dass mein PC beschlagnahmt wurde nur weil ich Bitcoins erworben habe?

Reicht der Zugang zum Darknet auf dem PC und das "Schrifstück" auf den hervorgeht dass ich Bitcoins erworben habe aus um mich stafrechtlich zu belangen?

Weiters würde ich gerne Wissen ob ich für eine Darknet Bestellung die nie angekommen ist bestraft werden kann, falls es soweit kommt dass mir diese zugerechnet wird?

Ebenso für die 2 Taser, da die Taser meines Wissens nach legal sind?

Bei den Bitcoins handelt es sich um Summen unter 2000 €.

Weiters meinten die Männer in Blau dass Sie früher oder später sowieso Zugriff auf Informationen über meine empfangenen Pakete erhalten. (wurde niemals mit Unterschrift entgegengenommen, immer über normale Post) Stimmt das?

Habe ein paar Vormerke bezüglich Suchtgift (Marihuana in kleinen Mengen) aber noch keine Vorstrafe, mit welchen Konsequenzen muss ich ca rechnen?

Die ganze Geschichte spielt sich in Österrech ab. Ich bin derzeit zwischen 18-21 Jahren somit rechtlich gesehen noch als "junger Erwachsener" zu belangen. Bei der Vernehmung wurden keine Angaben zum Thema Darknet und Bitcoins gemacht.

Bitte um eure Hilfe,Ratschläge und Tipps zu meinen Thema (:

Danke im Vorraus!

Computer, Geld, Polizei, Hausdurchsuchung, Post, Bestellung, Darknet, Marihuana, Strafe, Beschlagnahmung, Wallet, Bitcoin
kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel
Durchsuchungsbeschluss &Co per Telefon... LEGAL?!

Hey Leute,

vor knapp 3 Wochen wurde ich von Cops mit SprayDosen und nem Entwurf von nem Freund hochgenommen worden. Die Polizisten wollten unsere Handys nach Videos von uns beim Sprayn durchsuchen... Ich sagte nein und der Cop rief -ANGEBLICH- beim Richtern an (wohl bemerkt es war ca 23:30) um die 'freiwillige Sicherstellung zu sichern'.... Naja der Richter sagte am Handy wohl anscheinend "JA", also nahm er mein Handy und guckte es sich an... dort waren 3 Fotos von irgentwelchen Sprayerein drauf. Also wollte er mich nach Hause bringen und in meine Wohnung rein. Bei mir zuhause angekommen sagte ich das die das nicht ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen, also rief er wieder beim Richter an... gleiche Antwort.... Sie durchsuchten mein Zimmer und wollten meinen PC mitnehmen... Gleiches Spiel, Richter sagte ANSCHEINEND Ja (Ich konnte kein einziges Gespräch mit hören)... Also nahm der Cop meinen PC mit. Nachträglich rief ich ihn an und meinte das das doch nicht legal sein konnte, dass er per Telefonat, eine Beschlagnahmung, Hausdurchsuchung und eine weitere Beschlagnahmung durchzu ringen! Dieser brachte mit ca 24 std später NACHTRÄGLICH den Beschluss und eine Bestandsaufnahme welche aufführt was sie sicherstellten.

Nun 3 Wochen später habe ich mein handy immer noch nicht wieder gesehen, hab aber auch kein 'Beweissicherungs Brief' bekommen welcher es mir nicht erlauben würde das Handy bis zum Gerichtsverfahren wieder zusehen... Laut einem guten Freund von mir hat man aber das Recht, dass wenn man(wie in meinem Fall) den Brief nicht bekommt, seinen Gegenstand 3 tage später wieder abzuholen...

Meine Frage ist ob das stimmt und ob alles daran legal war...

Antworten falls möglich bitte direkt mit Gesetztestext(Pragraphen und Abschnitt)

LG TealC

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Beschlagnahmung, Durchsuchung

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