Lehrer nimmt Handy weg und wird von ihm geklaut?

8 Antworten

Es wäre zu klären ob der Lehrer fahrlässig gehandelt hat oder nicht, denn man muss eine Sache die sich nicht selber bewegen kann nicht pausenlos im Auge behalten.

Du kannst aber eine Anzeige gegen unbekannt wegen dem Diebstahl stellen. Der Kreis der Verdächtigen ist ja eingegrenzt, es kann nur jemand aus deiner Klasse gewesen sein oder wer sonst in der Zeit beim Lehrer war... Vorher solltest du dich aber mal vor die Klasse stellen und das Handy zurück fordern. 

Es gibt keinen Paragraphen in dem drin steht:

"Wenn ein Lehrer ein Handy in Gewahrsam nimmt, hat er bis zum Abholen durch den Schüler darauf aufzupassen."

Solche Gesetze sind immer die Wunschträume von Schülern, die in irgendeiner Art und Weise gegen Lehrer vorgehen wollen.

An deiner Stelle würde ich nicht persönlich etwas tun, sondern deine Eltern ansprechen, damit die sich an die Schulleitung wenden und entsprechenden Ersatz einfordern.

Das Handy ist geklaut worden, als es in der Obhut des Lehrers war. Also kommt dein Lehrer, erstazweise seine Anstellungskörperschaft, dafür auf.

Das müsste analog zu § 701 BGB behandelt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__701.html

Maarduck  20.11.2017, 14:26

Ich habe den Paragraphen gefunden, die Rechtslage spricht ohne wenn und aber für dich:

https://dejure.org/gesetze/BGB/607.html

>§ 607, Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag

(1)

1 Durch

den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber [

also du

] verpflichtet, dem Darlehensnehmer [

also dein Lehrer

] eine vereinbarte vertretbare Sache [

dein Handy

] zu überlassen. [

laut Schulgesetz musstest du deinem Lehrer das Handy herausgeben

]

2 Der

Darlehensnehmer [

dein Lehrer

] ist zur

Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
1
PatrickLassan  20.11.2017, 20:01
@Maarduck

Hier greift weder § 607 noch § 701 BGB. Das BGB regelt zivilrechtliche Belange.

Wenn der Lehrer ein Handy einzieht, dann handelt er aufgrund des Schulgesetz des jeweiligen Bundeslands. Das ist öffentliches Recht, kein Zivilrecht.

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Maarduck  20.11.2017, 20:15
@PatrickLassan

Das eine schließt das andere nicht aus. Natürlich darf der Lehrer das Handy gemäß Schulgesetz einziehen, und natürlich ist er gemäß BGB dafür verantwortlich, solange es sich in seiner Obhut befindet. 

Welchen Paragraphen würdest du also belasten?

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PatrickLassan  21.11.2017, 06:55
@Maarduck

Das eine schließt das andere nicht aus.

Doch, tut es. Das BGB ist im öffentlich Recht nur dann anwendbar, wenn im betreffenden Gesetz ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Welchen Paragraphen würdest du also belasten?

Erst einmal gar keinen.

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Maarduck  21.11.2017, 11:06
@PatrickLassan

Mein Respekt dass du schon so früh anfängst zu arbeiten. Das hätte ich nicht von dir gedacht. Zur Sache. Du schreibst:

Welchen Paragraphen würdest du also belasten

Erst einmal gar keinen.


Dir wird sicherlich bekannt sein, dass dann die Analogie zum Einsatz kommt, es also so ist, wie ich zuvor geschrieben habe.

https://de.wikipedia.org/wiki/Analogie\_(Recht)

>Unter Analogie versteht man in der Rechtswissenschaft die Anwendung einer Rechtsnorm mit anderen Tatbestandsvoraussetzungen auf einen ähnlichen, ungeregelten Tatbestand.[1] Der Analogieschluss erweitert also den Geltungsbereich einer rechtlichen Regelung auf bisher ungeregelte Fälle. Dies gründet sich auf den Gleichheitssatz, wenn und weil die Unterschiede zwischen den schon geregelten und den noch nicht geregelten Fällen eine unterschiedliche Behandlung nicht
rechtfertigen.[2]



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Ich hätte dem idioten an deiner stelle den Kopf gewaschen 

ich meine gut der hat natürlich das recht dein Handy einzusacken aber wenn er es dann verschlammt muss er es natürlich auch ersetzen 

ja, das muss er ersetzen

auch wenn er das recht hat, das einzuziehen, er muss es dann zurück geben, kann er nicht, also haftet er