der14buchstabe am 28.10.2009 um 13:34 Uhr
Heute in der ersten Stunde ist mein Handywecker angegangen, der Lehrer hat es mir weggenommen. Das ist bei uns nicht erlaubt, Handys im Unterricht. Ich hab nach der Stunde gefragt, wann ich es wieder bekomme. Der Lehrer meinte, nach dem Unterricht. Bin ich also nach dem Unterricht zum Lehrerzimmer gegengen und der Lehrer meinte, er hätte es meinem Klassenlehrer gegeben. Hab ich also auf den gewartet. Als der kam, hat er gesagt, dass er kein Handy hätte und dass er es mir gibt, wenn er es gefunden hätte. Er hat es dann gesucht, aber es war nicht da. Jetzt ist mein Handy verschwunden, wo alle meine Privaten Kontakte und Daten drauf waren. Und meine Bilder und Musik.
Kann ich die beiden Lehrer anzeigen? Was soll ich machen? Danke schonmal
Laut Schulordnung darf eine Lehrperson das Handy abnehmen wenn dadurch der reibungslose Ablauf einer Schulstunde gefährdet ist. Der Lehrer ist allerdings verpflichtet das Handy sofort nach der Stunde zurück zu geben, da es sonst eine Beschlagnahmung wäre, und dazu sind Lehrer nicht autorisiert. Somit wäre es Amtsanmaßung und das ist strafbar. Es kann ja auch sein das der Schüler von seinem Handy abhängig ist und es wichtige Daten enthält. Wenn dir durch die Entendung während der abwesenden Zeit ein Schaden entsteht könntest du sogar Schadensersatz fordern. Wenn dein Handy wirklich verschwunden ist, kannst du den Lehrer wegen Diebstahl anzeigen, oder er muss dir ein neues Bezahlen, wodurch du deine Daten aber nicht wieder bekommst. Das grosse Problem an dem ganzen ist, das es dein Lehrer ist. Du hast nie die Garantie das er dich weiterhin fait bewertet wenn du rechtliche Schritte einleitest und trägst somit einen noch grösseren Schaden davon als eh schon. Somit mein Raht: Hab Geduld und renn dem Handy ein wenig hinterher, und lass den Wecker beim nächsten mal aus ;-)
Selbstverständlich darf er das.
Das Telefon verschwinden lassen? Sicher nicht. Abnehmen --> ok, Entsorgen --> Problem für Lehrer.
ja dürfen sie. wenn es nicht elaubt ist.aber er muß dir ndein handy wieder geben nach dem unterricht.wer jetzt für den schaden aufkommt kann ich dir auch nicht sagen.frage bei dein direx nach oder deine eltern.wenn das ganze nicht hilft frage bei der polizei nach.

anzeige und zwar soforst!!!
DH
nein, die lehrer sind berechtigt dir das handy im unterricht weg zunehmen! sie sind aber verpflichtet, dir das händy spätestens am ende des schultages wieder zu geben!!.... ich rate dir, geh morgen zu schulleiter und erz ihm das!
Hier will immer jeder jeden anzeigen (oder zum Psychologen schicken). Der Lehrer ist wohl dabei, Dir einen Denkzettel zu verpassen. Das Handy taucht schon wieder auf.....
mgerdenitsch am 28. Oktober 2009 13:37 spinnst du? was soll daran ein denkzettel sein illegal zu handeln? was sollen das für vorbilder sein?
Warum bekommen solche Antworten massig DH'S? Echt, ich kapier es nicht...
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 13:43 Ja echt mal
Hallo, langsam jetzt mal! Der Lehrer hat das Handy kassiert, zu Recht, und er hat es jetzt halt versehentlich "verlegt" und findet es heute oder morgen wieder. Ist das illegal??? Reiß Dich mal ein bißchen zusammen und überdenke Deine Wortwahl.
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 13:46 JA ES IST ILLEGAL!!!! Das ist total scheiße, der kann mir mein Eigentum nicht einfach wegnehmen
Naja, wenn er es dir innerhalb einer Woche zurück gibt ist es noch ok. Das er es jemandem gegeben hat nicht. Zeitweilig ist ein dehnbarer Begriff, aber nach einer Woche würde ich es als unterschlagung ansehen.

klar aber er muss es dir auch wieder geben wie du sicherlich weißt ist in der schule handy verboten

ja er darf es Dir im Unterricht abnehmen, wenn es stört
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 13:35 Hast du die Frage gelesen?
Anscheinend nicht ^^
Nachdem hier 90% überhaupt nicht auf die Frage eingehen, hier nochmal die richtige Antwort: Dein Lehrer durfte dir das Handy abnehmen, jedoch nicht für länger als die Unterrichtszeit. Wenn er es nun verloren hat, dann ist er auch dafür haftbar. Eine Strafbarkeit ergibt sich hier wahrscheinlich nicht, da dir sicher kein Nachweis darüber gelingen wird, dass dein Lehrer das Handy einbehalten hat. Deine Eltern (bist du volljährig) sollten dem Lehrer eine kurze Frist zur Wiederbeschaffungs des Handys setzen und ansonsten Schadensersatz verlangen.
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 15:28 gute antwort, hast recht im ersten satz
Er darf es dir wegnehmen klar, aber er muss es dir oder deinen Eltern wieder geben. Sonst ist es Unterschlagung, auch Lehrer haben Pflichten.
Ja darf er!! Und entweder er gibt es dir nach dem Unterricht bzw nach Schulschluss wieder oder aber, wie bei meinen Kindern an der Schule, muss ein Elternteil dein Handy beim Lehrer abholen kommen. Bei Verlust durch den Lehrer ist die Schule Haftpflichtversichert
Das die Eltern das Handy das dem Kind gehört abholen müssen ist aber ziemlich... seltsam und rechtlich halte ich das zumindest für Fragwürdig...
Da die Eltern die Sorge tragen und an Schulen überwiegend Handyverbot ist, nutzen die Lehrer das abholen des Handys von den Eltern, gleich als Gesprächsmöglichkeit. Dort bekommt man dann gesagt, das man dafür zu sorgen hat, das die Kids, die Schulordnung einhalten, weil es sonst bei mehrmaligem Verstoß Konsequenzen hat zB einen Schulverweis für einige Tage. In wie weit das Rechtens ist, weiß ich nicht. Ich weiß als Mutter nur das es so gehandhabt wird.
Als Schüler weis ich das auch. Und ich halte das für Rechtlich sehr Grenzwärtig, aber solange niemand dagegen klagt wird das wohl nur bei Meinungen bleiben. Das muss im endefekt ein Richter entscheiden.
Yap, er kanns Dir wegnehmen, aber er muss es natürlich nachher wieder zurückgeben. Wenn nicht, ist es Diebstahl. Ich würde vorsichtshalber die Simkarte Sperren lassen, damit niemand auf Deine Kosten telefonieren kann.
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Deine dreckigen Bildchen sind aber wahrscheinlich schon überall auf'm Internet.
Spass :-)

Geh zum Direktor und verlange, dass er die Sache klärt. UNd für die Zukunft: Lass das Handy zu Hause oder mach es vor dem Unterricht aus.
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 13:37 Ja, der Wecker ging ja auch, wenn das Telefon aus ist

Er darf es nicht verlieren und muss die wohl den Gebrauchtwert ersetzen, die Kontakte musst DU wohl neu zusammensuchen - das kriegst Du aber hin...
ja darf er, denn Handys sind an Schulen verboten, sie sind nicht wichtig um zu lernen
Du kennst tatsächlich die Schulordnungen von allen Schulen in Deutschland? Respekt...

Also bei mir auf der Gesamtschule war es so das wir die Handys abgenommen bekommen haben, entweder bis ans Ende der Std. oder bis an Ende des ganzen Tages oder bis Ende der Woche. Oder die Eltern mussten sie abholen im Sekretariat und je länger die Eltern nicht kamen, desto lang bekamen wir es nicht. Auf der Berufsschule durften wir auch keine Handys haben aber da haben alle im Unterricht telefoniert oder sonstiges mit dem Handy gemacht. Naja auf beiden Schulen stand es in der Schulordnung keine Handys dabei zu haben zumindestens sie nicht auf laut zu haben. Aber im Endeffekt kam es auf den Lehrer an wie er damit umgegangen ist. Aber abnehmen darf er dir es.
Abnehmen: Ja, zumindest zeitweilig. Das kann auch eine Woche sein. Aber spätestens dann ist es extrem Grenzwärtig und eigenltich unterschlagung.
Das es weg ist dürfte klar sein: Zunächst unterstellt man dem Lehrer Unterschlagung. Schließlich verliert man doch nicht einfach so das Handy eines Schüler, zumindest nicht als Lehrer. Dem muss doch klar sein das er einiges Riskiert wenn er das "verlegt".
Ja es ist sein gutes recht dir das Handy abzunehmen...Aber das mit dem Anzeigen...ISt ziemlich gewagt.
Stell es dir einfach so vor: Du leihst dir von einer Freundin zb. ka sagen wir...ein Computerspiel aus. So du verlegst/verlierst es und kannst es ihr nicht mehr geben. Kann sie dich desswege anzeigen?!
Sprich einfahc mal mit den Lehrer und frag ihn wie's jetzt weiter geht! Wen es nach einigen Tagen/Wochen immer noch nicht auf getaucht ist...dan frag ihn ob er dir das Handy bezahlt. Wen nicht,dann kannst du glaub ich rechtliche schritte einwenden
LG
der14buchstabe am 28. Oktober 2009 13:44 also, sie könnte mich schon anzeigen. aber sie macht es nicht, weil sie mich mag, im gegensatz zum lehrer
Wenn Du unter 18Jahren bist darf Mama oder Papa das abholen, selbst das ist erlaubt, ach ja und die Pausenklingel gibt es noch, also dafür brauchst Du das dort auch nicht und Telefonjoker ist noch nicht eingeführt
Das ist nicht ganz richtig.
-Kennst du seine Schulordnung? Wohl eher nicht. Aber das SchulG gibt den Lehrern schon das recht gegenstände zeitweilig wegzunehmen.
-Wenn das Handy weg ist ist das keine Beschlagnehmung sondern ganz einfach Unterschlagung und kein Diebstahl.
Ansonsten richtig. DH
Auch das BGB lässt ein entsprechendes Handeln des Lehrers zu.