Darf die kripo/Polizei mein handy beschlagnahmen?

5 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Wenn das Handy als Beweismittelt dient darf es sichergestellt werden. Wird es nucht freiwillig herausgegeben, wird es beschlagnahmt, siehe Paragraphen 94, 98 StPO. Einer Beschlagnahme muss im Nachgsng der Richter zustimmen, ich hatte es aber noch nie in meiner Dienstzeit, dass dieser nicht zugestimmt hätte - Beweismittel ist halt Beweismittel, da gibt's nicht viel Diskussionsmöglichkeiten.

Nachdem du Anzeigenerstatter bist, gehe ich davon aus, dass du den Status "Zeuge" hast.

Da gibt's bei uns das Gentleman-Agreement, dass die Handy vom Zeugen bevorzugt ausgewertet werden, damit dieser nicht lange auf sein Handy warten muss, also innerhalb weniger Tage. Ausnahme: Er stellt sich quer, behindert die Ermittlungen und gibt das Handy nicht raus. Dann kommt es genauso auf die Warteliste, wie alle andern Handys auch und dann dauert die Auswertung halt mehrere Monate...

Ausnahme: Es handelt sich um ein absolutes Antragsdelikt. Wenn du Beweise vorenthältst, geht die Staatsanwaltschaft davon aus dass du kein Interesse an einer Strafverfolgung hast und stellt das Verfshren einfach direkt ein...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

easylife2  04.08.2023, 19:15

Natürlich besteht ein Interesse die Beweise auf dem Handy auszuwerten. Aber reicht es nicht aus, wenn ein Zeuge Fotos und Videos z.B. auf einen USB Stick kopiert und bei der Polizei einreicht anstatt sein Handy abgeben zu müssen?

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Dommie1306  04.08.2023, 19:23
@easylife2

Nein, da für eine gerichtsverwertbare Dokumentation viel mehr Daten als lediglich die Fotos und die Videos wichtig sind.

Z.B. die Zeitstempel, ggf. ob die Fotos empfangen oder gesendet wurden, wenn ja, wer der Kommunikationspartner war etc. pp.

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Das kommt ganz darauf an, worum es bei der Anzeige geht. Wenn es sich um ein Antragsdelikt handelt, also um ein Delikt, dass nur verfolgt wird, wenn eine Anzeige gestellt wird und Du liefert die Beweise nicht, dann wird das Verfahren einfach wieder eingestellt. Handelt es sich hingegen um ein Offizialdelikt, also eines, dass auch verfolgt wird ohne Anzeige, dann kann es passieren, dass dein Handy beschlagnahmt wird, wenn Du Dich weigert, die Beweise zu liefern.

Ja, es ist ein Beweismittel. Ob du willst, oder nicht, spielt dann gar keine Rolle. Selbst, wenn du etwas löscht, ich habe schon Daten wiederhergestellt die schon gelöscht waren, das ist kein großes Problem. Dann wird es aber sehr ungemütlich mit der Polizei, wenn du Beweise verschwinden lässt. Du wanderst in dem Fall auch schnell hinter Gitter.


Ichbinnichtd287 
Fragesteller
 10.07.2023, 21:52

Wenn du dich damit auskennst kannst du meine Freundschaft Anfrage annehmen weil dann kann ich ihnen alles privat schildern

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Kommt darauf an, welcher Art die Beweise sind.

Nach der Art der Beweise auf dem Handy richtet sich die Frage, ob das gesamte Handy gesichert werden muss, oder ob die Daten anderweitig überspielt werden können.

Bei der letzten Anzeigeerstatterin handelt es sich um den Inhalt von WhatsApp Gruppen, diese Chats können ohne Probleme exportiert werden. Das reichte in dem Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Strafverfolgung tätig seit 2017