Als Ersthelfer ist jede natürliche Person anzusehen, welche an einer Erste-Hilfe-Ausbildung teilgenommen hat.

Bis 2015 wurde in der EH-Ausbildung zwischen der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM oder "kleiner EH-Kurs" und dem "großen EH-Kurs" unterschieden.

Der Erste-Hilfe-Kurs wurde 2015 von 16 auf 9 Unterrichtssstunden verkürzt, der LSM-Kurs  wurde abgeschafft.

Seit dem gibt es in der Ersten-Hilfe-Ausbildung keinen Unterschied mehr.
Jeder Teilnehmer an einem EH-Kurs ist also folglich Ersthelfer.

Lediglich die Berufsgenossenschaften kochen noch ein eigenes Süppchen und fordern einen speziellen - ebenso 9 Unterrichtsstunden umfassenden- Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder"

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Auch wenn die Frage schon x-mal beantwortet wurde:

Der Erste-Hilfe-Kurs hat kein Verfallsdatum und ist nach §19, FEV zeitlich unbegrenzt und für alle Führerscheinklassen gültig!

Die hier unendlich oft nachgebrabbelte Zwei-Jahres-Frist

hat es nie gegeben (lediglich die Sehtest-Bescheinigung gilt nur 2 Jahre)

Nur der bis 2015 angebotene Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" hat ein Verfallsdatum und zwar den 21.10.2017. bis dahin gilt der alte LSM-Kurs (8 UE) noch - allerdings nur für die Klassen A & B. 

www.notfallmedizin.de/download/übergangsrecht.pdf

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Für den Führerschein ist ein EH-Kurs (bis 2015 mit 16 Unterrichtsstunden - ab spätestens 2016 mit 9 Unterrichtsstunden)
unbegrenzt gültig.
Lediglich für den betrieblichen Ersthelfer gilt dieser nach den Regeln der BG nur 2 Jahre.

www.notfallmedizin.de/download/übergangsrecht.pdf

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Nein.

Hat man auch noch nie benötigt, da für die Ausbildung zum Notfallsanitäter nur die mittlerer Reife vorausgesetzt ist und hierfür kein Latein gelehrt wird.

Natürlich sind Grundkenntnisse in Latein für alle medizinischen Ausbildungen hilfreich, da die meisten Begriffe auf dem Latein (oder Altgriechisch) basieren.

Ein gelegentliches schmökern in klinischen Wörterbüchern (Pschyrembel) ist kurzweilig und hilft enorm weiter...

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Die aktuellen Statistiken gehen davon aus, dass der Beginn einer Wiederbelebungsmaßnahme  innerhalb der ersten max. 4 min. die Überlebenswahrscheinlichkeit auf über 85% steigert.

Entscheidend ist also der sofortige Beginn einer Herzmassage.
Diese hat nach Verbrauch der Puffermechanismen im Blut allerdings nur zeitlich begrenzte (5-6 min.) Wirkung.

Ein wiedereinsetzender Spontan-Kreislauf (ROSC) ist jedoch durch manuelle Reanimation bestenfalls bei einem primär respiratorischen (durch Atmungsbehinderung eingetretenen) Stillstand zu erwarten.

Da es sich beim Erwachsenen (nicht ertrunkenen oder erstickten) Patienten zumeist um einen primär zirkulatorischen Stillstand (z. B. Herzinfarkt mit Kammerflimmern) handelt, ist die Anwendung eines  AED deutlich zielführender.

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Juristisch:
Wir leben in Deutschland. Hier richtet nicht  Allah, Shiwa, oder Jehowa über dich,  sondern der Gott Jurisprudenz (der Gott der Gesetzgebung).
Dieser hat in seinem Gebot 323c, StGB verkündet:

"Wahrlich ich sage euch: Wer einem seiner Brüder nicht Hilfe leistet, und bei einer Notlage die Knöpfe an seinem Telefon nicht drückt um Hilfe zu holen, soll bis zu einem Jahr im Kerker darben und 365 Tage lang Sabbat feiern..."

Technisch:
Kauf dir ein Iphone. Hänge dieses am Freitag ans Ladekabel.
Nun kannst Du auch samstags - ohne irgendwelche gotteslästerliche Knöpfe drücken zu müssen - einfach rufen:
"Hey Siri - lass die Götter der Rettung erscheinen..."

Ethisch:
Egal wie lange und grau der Bart deines imaginären Freundes ist:
Ganz sicher will er nicht, dass Du deine Mitmenschen schädigst. Weder durch Kreuzzüge, noch durch heilige Kriege und auch nicht durch "unterlassene Hilfeleistung"!

Egal ob sich vor 3000, 2017 oder 800 Jahren Menschen in Ermängelung naturwissenschaftlicher zusammenhänge "Götter" geschaffen haben, die Blitze schleudern, mit dem Hammer auf Wolken donnern oder sonstigen Beschäftigungen nachgehen um ihre Anhänger in ein Leben nach dem Tod zu holen: Heute gibt es  - dank der Aufklärung - ein Leben vor dem Tod.

Wer das nicht achten will oder kann, und daher weiterhin Mitmenschen mit Menstruationshintergrund ausgrenzt, Tiere zappelnd verbluten lässt, oder samstags keine Notrufe absetzt, ist im 21. Jahrhundert in einem modernen Staat fehl am Platz.

Fazit:
Wer mit unserer Gesetzgebung oder Kultur nicht leben kann:
In einigen (vorrangig Wüsten-) Staaten werden diese Ansichten auch heute noch gerne gesehen. Diese nehmen auch gerne Gleichgesinnte auf!

Epilog:
Nebst meiner hauptberuflichen Tätigkeit in der Notfallmedizin bin ich auch ehrenamtlich - und sehr gerne - in der Flüchtlingshilfe tätig.

Kommen aber Eltern die ihrer schwer kranken Tochter nicht helfen lassen weil diese unverheiratet, unrein oder sonstiger Unfug ist, kann ich denen nur ein Rückflug-Ticket in das Land Ihrer Väter (oder Götter) anraten!

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Die "Behördenversionen" der Fahrzeuge von BMW, Audi und vermutl. anderer Marken werden serienmäßig u.a. mit einer verstärkten Lichtmaschine und einer zweiten Batterie ausgestattet, die ausschließlich für Funk, Sondersignal und Zusatzbeleuchtung zuständig ist.
 Damit ist eine "Beleuchtung" auch ohne laufenden Motor über eine längere Zeit möglich.
Zusätzlich haben sie eine Motorweiterlaufschaltung wie schon von Nomex beschrieben.


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Für alle Führerscheinklassen ist seit Oktober 2015 der Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Nach deinen Ausführungen hast Du vermutlich noch den Kurs "lebensrettende Sofortmaßnahmen" mit 8 Unterrichtsstunden besucht.

Dieser ist - wenn er vor Dez. 2015 besucht wurde - für einen FS-Antrag der Klassen A & B noch bis Oktober 17 ausreichend.

Kursanbieter müssen die Kurslisten für mind. 5 Jahre aufbewahren und auf Wunsch eine Zweitschrift ausstellen. Diese kostet bei einem seriösen Anbieter 5,- bis 10,- EUR, jedoch musst Du deine Registriernummer oder zumindest das genaue Datum des Kurses angeben.

Geh auf die Seite des Anbieters bei dem Du den Kurs besucht hast, dort findest Du (hoffentlich)  ein entsprechendes Formular zum ausfüllen.

In München z.B. www.notfallmedizin.de/service

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Zur Unterscheidung:
Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung, sondern ein 520 Stunden umfassender Lehrgang.

Die Berufsausbildung heißt Notfallsanitäter, dauert 3 Jahre und schließt mit einem Staatsexamen.

Nachdem dieser Beruf die höchste, nichtärztliche Qualifikation in der Notfallmedizin darstellt, sind natürlich die Anforderungen (mind. mittlere Reife) und die Examen entsprechend anspruchsvoll.

Mit einem guten Verständnis der naturwissenschaftlichen Fächer und entsprechender Lernbereitschaft ist das aber - wie jeder andere Beruf - zu schaffen.


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Zunächst einmal ist "Abbinden" für einen Laienhelfer prinzipiell ungeeignet, da eine ganze Reihe von Fehlern gemacht werden können...

Prinzipiell wird die zuführende Arterie (am Oberarm in der Innenseite zwischen den beiden größen Muskelsträngen) oder bei Blutungen am Bein in der Mitte der Leiste ) abgedrückt.

Dann wird ein Druckverband auf der Wunde angelegt, oder - wenn das nicht möglich ist - notfalls manuell zugedrückt.
(Natürlich ist ein echter Druckverband oder eine Abbindung am Hals nicht möglich).

Alles gut beschrieben auf www.notfallmedizin.de/download/ehskript.pdf
Das zu lesen ist sicher hilfreich, ersetzt aber sicher keinen Erste-Hilfe-Kurs, in dem Du in ca. 7,5 Stunden das alles lernst (und in einem guten Kurs auch üben kannst).

Meide also solche Kurse bei denen der Anbieter mit "Sonderangeboten /Gutscheinen", "schnell & billig" wirbt und der Kurs in irgenwelchen Hotels, Gaststätten oder untergemieteten Räumen stattfindet!

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Die Rettungsdienstliche Ausbildung in den USA weicht vom unserem System erheblich ab, da es dort in den seltensten Fällen das bei uns übliche Notarzt-System gibt.

Die in USA eingesetzten Rettungskräfte (Emergenc Medical Technicians) durchlaufen je nach Bundessstaat eine ca. 2 - 4-jährige Ausbildung, die oft als College-Studium mit einem Associate of Applied Sciences – Paramedic (vergleichsweise einem Bachelor-Degree) abschließt.

Die Ausbildung zum Paramedic ist prinzipiell in drei Stufen unterteilt:

  • EMT-B (Basic - entspricht etwa dem Sanitätshelfer)
  • EMT-I  (Intermediate - entspricht etwa dem Rettungssanitäter)
  • EMT-P / ("Paramedic" - entspricht dem Notfallsanitäter oder RettAss)

Die Kompetenzen der Paramedics sind in den USA je nach Region sehr unterschiedlich (präklinische Lysetherapie, Thoraxdrainagen etc.) jedoch versteht sich die US-Paramedics als "Augen, Ohren und Hände des Arztes".

Die - hierzulande gerne glorifizierten - umfassenden Kompetenzen müssen allerdings differenziert betrachtet werden, da die Behandlung vor Ort immer unter direkter Absprache mit der "Base Nurse" oder dem "Emergency-Doctor" per Funk, Telemetrie etc. durchgeführt wird. So ist bspw. in einigen US-Bundessstaaten einem Paramedic selbst das Anlegen einer Infusion nur nach Absprache erlaubt!

Für Routineaufgaben existieren natürlich SOPs, (Standard Operation Procedures), die Versorgung "kritischer" Patienten wird jedoch vom Paramedic praktisch immer "ferngesteuert" dorchgeführt.

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Dich kostet das gar nichts.
Die Ausbildungskosten von rund 52.000 EUR wird von den Krankenkassen finanziert, wovon Du eine Ausbildungsvergütung  (München, 1. Jahr ca. 950,- EUR mtl) erhältst.

In Potsdam ist im Mai 2016  bei den Tarifverhandlungen für den
öffentlichen Dienst eine Einigung erzielt worden. Sie betrifft auch die
Beschäftigten der kommunalen Rettungsdienste. Erstmals wurde dabei auch der neue Beruf Notfallsanitäter eingruppiert.

Er wurde der Entgeltgruppe P8 zugeteilt. Hier entspricht das Grundgehalt ab dem 1. Januar 2017 2.732,33 Euro und kann sich bis zur Entwicklungsstufe 6 steigern auf 3.365,23 Euro.

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Bei einer "Ohnmacht" (richtig: Synkope) ist das Gehirn kurzfristig (mangels ausreichendem Blutdruck) unterversorgt.
Der Körper löst dieses Problem mit einem einfachen Schutzreflex: Umfallen... Hierdurch steigt die Hirndurchblutung wieder und der Pat. klart wieder auf.
Anders bei einer Bewusstlosigkeit (Koma) - hier fallen die Schutzreflexe komplett aus.
Liegt der Pat. jetzt mit dem Gesicht auch nur in einer Pfütze, erstickt er.
Bereits nach 3 min. ohne Sauerstoffzufuhr entstehen die ersten irreversiblen Schäden im Gehirn, nach max. 8 - 10 min. ist der Pat. "hirntot" - also nicht mehr zu retten.

Infos zur Ersten Hilfe: www.notfallmedizin.de/download/ehskript.pdf

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Die Rettungsleitstellen in Deutschland sind grundsätzlich auch per SMS an die 112 erreichbar.
Diese Möglichkeit soll aber nur dann genutzt werden, wenn eine Sprechverbindung nicht möglich ist, da i.d.R. keine Antworten versendet werden und somit keine Rückfragen möglich sind.

Die Notfall-SMS muss also die essentiellen Informationen enthalten:

Art des Notfalls, Ort, Grund für die SMS.

Beispiel: "Bewusstlose Person, 12345 Musterstadt, Hauptstraße 15, bei Meier, ich bin gehörlos"

Für Sprechbehinderte / Gehörlose etc. besteht auch die Möglichkeit ein entsprechendes NOTFAX zu schicken:

http://www.notfallmedizin.de/download/notfax.pdf

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Beim Einatmen von Wasser in die Lunge löst sich ein Eiweißhaltiger Belag in den Lungenbläschen. Durch das hin und her dieses Luft- Wasser- Eiweißgemisches in den Atemwegen entsteht praktisch Eischnee (wie auch im Negerkuss) Das macht dann den sogenannten Schaumpilz bei Ertrinkungsopfern.

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Der Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung sondern ein Kurs mit insgesamt 520 Stunden Umfang, den kannst Du auch mit 17 Jahren berufsbegleitend besuchen, zur Prüfung musst Du allerdings 18 sein.

Die Ausbildung erfolgt in verschiedenen Stufen (Schule, Rettungswache, Klinikpraktikum). Erst mal Sanitätshelferkurs, dann Rettungsdiensthelfer dann Abschluss- und Prüfungslehrgang. Je nach erreichter Stufe kannst Du im Sanitätsdienst (z.B. bei Veranstaltungen) und im Krankentransport jobben.

Die Hauptschule reicht dafür.

Die Ausbildung bekommst Du von den Hilfsorganisationen, musst Dich dann aber entsprechend dienstverpflichen und ehrenamtlich Deine Stunden ableisten.

Alternativ gehst Du zu einer privaten Schule (dort ist die Ausbildung in der Regel anspruchsvoller, jedoch musst Du dort die Ausbildung selbst zahlen (je nach Anbieter ca. 1.000 - 1.300 EUR. Der Vorteil ist, dass Du im Anschluß "frei" bist und dir die Jobs aussuchen kannst und gegen Bezahlung arbeiten kannst.

Wenn Du das ganze als richtigen Beruf erlernen willst, mach die 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter. Die bekommst Du im ersten Lehrjahr mit ca. 950,- mtl. bezahlt, allerdings brauchst Du hierfür mind. die mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. 

Eine Übersicht der RS-Schulen findest Du unter

http://www.notfallmedizin.de/ldb/index.php?cmd=cat.show&id=22

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Wenn Dein Kurs vom Mai 2013 wirklich ein Erste-Hilfe-Kurs (mit 16 Stunden) war, gilt dieser unbegrenzt für alle FS-Klassen.

War es ein LSM-Kurs (mit 8 Stunden) gilt dieser noch exakt bis 31. Juni 2015. Ab diesem Zeitpunkt tritt die neue FeV in Kraft, die für alle FS-Klassen den (neuen) EH-Kurs mit 9 Stunden voraussetzt.

Wenn Du also deine Papiere vor diesem Stichtag bei der zuständigen Behörde abgibst, brauchst Du formal keinen neuen Kurs.

Vorraussetzung ist natürlich, dass dein damaliger Kurs bei einer "anerkannten Stelle nach § 68 FeV" stattgefunden hat (so muss das auf der Bescheinigung stehen).

Unabhängig von der rechtlichen Situation: Eine Auffrischung ist nach 2 Jahren sicher sinnvoll.

Schau mal auf www.notfallmedizin.de/download/ehskript.pdf und prüfe dein Wissen...

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Nachdem hier mal wieder die Olympiade in der Verteilung gefährlichen Halbwissens stattfindet, ein paar Worte zur Richtigstellung:

Sichere, ohne diagnostische Hilfsmittel erkennbare Todeszeichen sind:

Leichenflecken, Leichenstarre und einsetzende Verwesung, sowie Verletztungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.

Als Laie wirst Du zumindest die ersten 3 sicher nicht richtig oder verwechslungsfrei erkennnen.

Eine Unterkühlung < 33 C ist ganz sicher kein Ausschlußkriterium sondern eher eine gute Chance.

Ein Pat. dessen "Brustkorb sich hebt und senkt" wird ganz sicher nicht reanimiert (wiederbelebt) da er ja offensichtlich gar nicht tot ist.

"Wenn das Herz aufgehört hat zu schlagen" ist das genau der Grund warum jetzt reanimiert wird...

An die meisten "Ratgeber" hier:

Bitte, bitte, bitte hört auf eure völlig unfundierten Meinungen zu Themen abzugeben, von denen Ihr die wissenschaftlichen Hintergründe einfach nicht kennt!

Zur Frage:

Ein Pat. ohne erkennbare Lebenszeichen (nicht reagierend, keine erkennbare Atmung trotz überstrecktem Kopf und angehobenen Unterkiefer) wird nach ca. 2-3 Min. eine Übersäuerung (Azidose) im Hirn entwickeln, in deren Folge selbiges nach ca. 8-10 Min. endgültig zerstört ist (Hirntod).

Durch die Herstellung eines minimalen Kreislaufes (Herzdruckmassage) lässt sich der Hirntod um ca. 6 Min. hinauszögern. Wird zusätzlich Sauerstoff zugeführt (beatmet) lassen sich noch ein paar weitere Min. realisieren. Weil es für einen nicht professionellen Helfer jedoch fast unmöglich ist, beides zusammen zu leisten (Herz-Lungen-Wiederbelebung) sollte sich dieser - nach dem sofortigen Notruf - auf die Herzmassage beschränken.

Als Nichtmediziner kannst Du also nur "erkennen" dass es "zu spät" ist, wenn der Kopf neben dem Patienten liegt oder dieser bereits zu verwesen beginnt.

Der Rettungsdienst kommt je nach Örtlichkeit nach ca. 6,5 - 12 Min.

Ein stillstehendes Herz lässt sich mit etwas Glück und viel Medizin vom Profi auch nach dieser Zeit wieder "anbekommen".

Ohne die Herzmassage durch den Ersthelfer ist das Hirn nach dieser Zeit jedoch am Ende und dann hilft auch "Dr. House" nichts mehr.

weitere Infos unter http://www.notfallmedizin.de/download/hlw2010.pdf

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Solange Du nicht den Kopf in den Herd steckst ist daran nichts gefährlich.

Der Magnetron (also die "Antenne" die diese Strahlen emittiert) arbeitet im Frequenzbereich der Radiowellen also unterhalb des Spektrums des sichtbaren Lichtes. Ionisierende und damit "krebsauslösende" Strahlung beginnt oberhalb des UV-Spektrums.

Die Wirkung hast Du ja schon selbst beschrieben, und daraus resultiert auch die mögliche Gefahr:

Ist die Abschirmung defekt (z.B. die Tür schließt nicht richtig oder das Metallgitter im Schaufenster ist entfernt) kann Strahlung austreten und das Wasser im Körper erhitzen. Gefährlich wird das dann z.B. im Auge, das sehr viel Wasser enthält.

Alle anderen Gefahren (und Gesundheitsschädigungen) liegen im Bereich der Esoterik...

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"Rausfinden" kannst Du das gar nicht, da die Dienststelle natürlich keine Mitarbeiter-Daten rausgibt....

Was Du machen kannst ist aber folgendes: Frag bei der Rettungsleitstelle nach, welches Fahrzeug / EInsatz-Nr. und von welcher Organisation / Rettungswache der Retter war (falls Du das nicht weist). Dort kannst Du dann einen Brief hinschicken, mit der Bitte dass die sich Jener bei dir melden soll.

Mit etwas Glück wird er das dann auch tun...

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