Die Kameras kann man mieten, wenn man sich diesen Spaß mal gönnen möchte. So oft wird damit nicht fotografiert, weil es ein teures Vergnügen ist.

Ich hatte auch mal eine im Visier und habe gerade festgestellt, dass ich sie aus meiner Kleinanzeigensuche gelöscht habe.

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Beim HD-Bild macht die Kamera drei Bilder (fast) gleichzeitig. Ein richtige belichtetes und jeweils ein unter- und überbelichtetes und legt sie übereinander. Dann sind sowohl dunkle als auch helle Bildteile gut zu sehen.

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Der Rentenservice schreibt dazu:

Wann werden die Rentenanpassungsmitteilungen versandt?

Der Versand der Anpassungsmitteilungen beginnt Mitte Juni und ist Ende Juli abgeschlossen. 

Erläuterung: 

Erhalten Sie Ihre Rentenzahlung am Monatsende für den kommenden Monat – also Ende Monat Juni für Monat Juli (vorschüssige Zahlung) – dann wird Ihnen Ihre Rentenanpassungsmitteilung bis Ende Juni zugestellt. 

Erhalten Sie ihre Rentenzahlung am Monatsende für den abgelaufenen Monat – also Ende Monat Juli für den Monat Juli (nachschüssige Zahlung) – dann wird Ihnen Ihre Rentenanpassungsmitteilung im Laufe des Monats Juli zugestellt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass mehrere Millionen Anpassungsmitteilungen gedruckt werden und sich der Versand sowie die Zustellung über mehrere Wochen erstrecken. Deswegen möchten wir Sie bitten, von vorzeitigen Nachfragen nach dem Verbleib der Anpassungsmitteilung abzusehen. Bei einem Wohnsitz im Ausland kann sich der Erhalt der Rentenanpassungsmitteilung eventuell verzögern.

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/gesetzliche-rente/FAQ.html

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520 Euro Freigrenzen für Schüler und Studenten unter 25 Jahre

Für einige Personengruppen im Bürgergeldbezug gelten noch höhere Einkommensfreibeträge.Für junge Menschen unter 25 Jahren bleibt das Einkommen

  • aus Schüler– bzw. Studentenjobs,
  • aus einer beruflichen Ausbildung,
  • aus einem FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder BFD ( Bundesfreiwilligendienst)

bis zur Höhe der 520-Euro-Grenze des Minijobs, also der Minijob-Grenze anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes.

Diese Nicht-Anrechnung bis zur Grenze von 520 Euro monatlich gilt auch während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Komplett anrechnungsfrei ist der Verdienst aus einem Ferienjob, also einem Schülerjob, der während der Schulferien ausgeübt wird.

Zu beachten ist, das diese hohen Freigrenzen erst ab dem 1. Juli 2023 gelten.

https://www.buerger-geld.org/minijob/

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Den Nachweis über die Sozialversicherungsnummer kannst du beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

0800 1000 4800

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Bei einer kurzfristigen Beschäftigung hast du keine Verdienstgrenze von 520 Euro und sie hat auch keine Auswirkungen auf einen dauerhaften Minijob.

Du könntest beides sogar gleichzeitig haben.

Du kannst im Juli mit dem Minijob starten.

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Wenn du dich nicht befreien lassen würdest, hättest du echte Pflicht Beiträge, die für die verschiedenen Wartezeiten zählen.

Mit Befreiung erhöhen die pauschalen Beträge des Arbeitgebers deine spätere Rente. Pro Jahr nur mit Minijob bekommst du 2-3 Monate angerechnet.

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Einen Minijobs im Haushalt kann man hier finden: https://haushaltsjob-boerse.de/

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Hier steht, was du prinzipiell machen darfst und zu welchen Zeiten: https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html

Vielleicht wäre das Austragen der wöchentlichen Anzeigenzeitung etwas für dich oder eine Mitarbeit bei Drogerien und Einzelhändlern.

Ggf. hat eine der vielen Baumschulen Arbeit für dich oder auch der Park der Gärten.

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Soweit ich weiß, geht das. Sie bekommt nur keinen Beitragszuschuss zusätzlich zur Rente, weil sie selbst allein keinen Vertrag dort hat, sondern eben mitversichert ist.

Weitere Fragen beantwortet die Postbeamtenkasse sicher gern: https://www.pbeakk.de/mitgliedschaft/mitversicherte

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Die BSAG schreibt dazu:

Preisvorteil Abonnent:innen des VBN (MIA, MIAplus, JobTicket für Erwachsene und Azubis, Jugend-FreizeitTicket als JahresTicket): Ihr Abo-Ticket gilt als 9-Euro-Ticket und wird auf 9 Euro reduziert.https://www.bsag.de/tickets/ticketinfo-und-fahrpreise/9euro-ticket.html

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Vielleicht hilft dir dies: https://www.bahn.de/angebot/pendler/ic-ec-aufpreise3

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Ich würde davon ausgehen, dass du die Ausweichstrecke einfach mit deinem gebuchten Ticket fahren kannst und für die Kontrolle eine Kopie des Schreibens mitführen solltest.

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Hier kannst du dich informieren: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html

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