Kann man als Auszubildender einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Hallo,

kann man als Auszubildender der aktuell noch ein Ausbildungsgehalt bekommt das unter der Steuerfreigrenze liegt einen Firmenwagen mit 1% Regel bekommen?

Beispiel: Ich würde 700 € im Monat (Brutto) verdienen welches unter der Steuerfreigrenze liegt aufs Jahr gesehen. Mein Fahrtweg zur Arbeit (einfach) wären 18km. Gehen wir mal davon aus das das Auto einen Bruttolistenpreis von 30.000 hat.

Theoretisch müsste man ja folgende Berechnungen anstellen:

1% von 30.000 = 300 + 0,03% x 18km = 462 € Geldwerter Vorteil.

700 (Bruttolohn)+462(geldwerter Vorteil)= 1.162 € wo steuern dann drauf berechnet werden, da 1.162 über der Freigrenze liegt aufs Jahr gesehen.

Dann würden um die 20 € an Steuern insgesamt pro monat rauskommen was ja nicht sehr viel ist. ( Lohnsteuer+Kirchensteuer) Und wenn man den neuen Lohnbetrag durch einen brutto/netto rechner jagt und den geldwerten vorteil natürlich wieder abzieht würde ich nachher 100-120 € Netto weniger Lohn bekommen. Meiner Ansicht nach würde sich das für einen Auszubildenden doch sehr lohnen, da die Spritkosten vom Arbeitgeber in Form einer Tankkarte für sowohl private als auch geschäftliche Fahrten komplett übernommen werden in meinem Fall. Und ich müsste keine Reperaturen und Versicherungen usw zahlen. Kann man das so alles berechnen und stimmt das wie ich mir das Vorstelle ?

Danke schonmal für eure Antworten.

Steuern, Ausbildung, Firmenwagen, Arbeitgeber, Azubi, Lohnsteuer, Geldwerter Vorteil
Firmenwagen abgeschleppt, wer muss die Kosten tragen?

Halli Hallo,

ich habe eine Frage und hoffe dass mir irgendjemand helfen kann ;-)

Es geht darum, dass der Firmenwagen, den ich von der Arbeit habe, abgeschleppt wurde. Leider dort wo ICH ihn zuletzt abgestellt hatte. 

Mein Arbeitgeber sagt jetzt, ich soll nun dafür aufkommen. Das sehe ich aber nicht ein, da ich meiner Meinung nach nicht fahrlässig gehandelt habe und keine andere Möglichkeit hatte als den Wagen eben DORT abzustellen. Damit ihr die Situation irgendwie bewerten könnt, hier noch ein paar wichtige Infos zu dem Firmenwagen, die auch erklären, warum ich ihn dort abgestellt habe bzw. ihn dort habe stehen lassen. 

1. Über den mir zur Verfügung gestellten Firmenwagen existiert KEIN einziges Schriftstück oder Gespräch, dass mich über irgendetwas aufgeklärt hat, es wurde nichts vertraglich festgehalten, unterschrieben wurde von mir garnichts

2. Der "Parkplatz" des Firmenwagens befindet sich in der Straße unserer Hauptstelle mitten in der Innenstadt. Der Wagen hat KEINEN Parkausweis, auf meine Nachfrage hin wurde mir damals nur gesagt, dass ein "Deal" mit der Stadtpolizei besteht (der so aussieht dass das Firmenauto IRGENDWO in der Straße parken darf, sonst aber nirgendwo). Also gibt es im Grunde zwar eine Straße als Parkmöglichkeit, aber keinen festen Parkplatz... 

3. Als ich eines Abends einen Einsatz mit dem Auto hatte, kam ich gegen ca. 20 Uhr vor der Firma an, um den Wagen dort abzustellen und nach meiner Schicht endlich Feierabend zu machen. Natürlich war NIRGENDWO ein Parkplatz zu finden, ich fuhr dann erstmal ca. 20-30 Minunten durch die Straße und suchte weiter. Da die Firma direkt an die Innenstadt grenzt und die Parkplätze immer knapp sind, beschloss ich dann, das Auto bei dem einzigen mir bekannten Parkplatz abzustellen, der kostenlos ist, auf dem Parkplatzt einer Schule. Dort hatte ich den Firmenwagen schon sehr oft im Wissen meines Chefs abgestellt, nie wurde mir gesagt ich soll dort lieber nicht parken. Jedenfalls hatte ich dann die nächsten Tage arbeitsbedingt keine Zeit bzw. keinen Grund, das Auto nochmal zu nutzen und somit umzuparken. Also blieb es dort stehen, den Schlüssel legte ich am nächsten Tag in die Filiale (informierte auch eine Kollegin darüber) in der ich Schicht hatte, damit er zugänglich ist für Chefs oder die anderen Mitarbeiter. ZWEI Wochen später holte der Chef erst den Schlüssel für den Wagen um ihn zu benutzen - dann stellte er leider fest, dass der Wagen abgeschleppt wurde. 

Die Frage ist jetzt: Ist die ganze Sache wirklich mein Verschulden? Kann ein Chef von mir OHNE Absprache verlangen, dass ich mich eigenverantwortlich in den nächsten Tagen VOR oder NACH meiner 10-stündigen Schicht darum kümmere das Auto wieder auf den einzig "erlaubten Parkplatz" zu stellen, auf die Gefahr hin dass dann dort wieder keiner frei ist? Oder bin ich im Recht, weil ich den Schlüssel wie sonst auch in die Filiale zur Abholung bereit gelegt habe und das auch bezeugt werden kann?

Sorry für den langen Text Leute.

Liebe Grüße!

 

Auto, Recht, Arbeitsrecht, Firmenwagen, Auto und Motorrad
Firmenwagen bei Wiedereingliederung

Hallo zusammen, nächsten Montag beginne ich nach 3 Monatiger Krankheit wieder mit der Arbeit und nehme eine Wiedereingliederung in Angriff. Dies bedeutet, dass ich 2 Wochen lang 2 Stunden am Tag, danach 2 Wochen 4 Stunden am Tag, und 2 Wochen 6 Stunden am Tag arbeiten werde. Ich hatte bisher immer einen Firmenwagen, dieser wurde mir nach 6wöchiger Krankhheit abgenommen, was auch völlig normal ist. Zur Wiedereingliederung soll ich nicht im Außendienst arbeiten, sondern bei uns in der Werkstatt - was mir das bringen soll ist mir schleierhaft, aber gut - Ich bekomme auf jeden Fall meinen Firmenwagen erst nach den 6 Wochen Wiedereingliederung wieder zurück laut Personalchef. Da ich kein eigenes Auto besitze, bin ich auf die Öffentlichen angewiesen, und wäre täglich pro Weg 2-3 Stunden unterwegs. Das ganze würde mich auch täglich 20€ kosten, also im Monat circa 400€. Ich bekomme nach wie vor Krankengeld, bei meiner Kasse sind das 90% des Nettolohns. Das reicht zwar, aber das reicht auf keinen Fall um 400€ davon in Fahrkarten zu investieren. Mein Arbeitgeber lässt sich auf keinen Kompromiss ein (z.B. dass ich 200€ monatlich für das Firmenfahrzeug zahle, er es mir dafür zur Verfügung stellt) o.ä. Nun habe ich mit meiner Krankenkasse gesprochen, die meinten, dass es natürlich wenig Sinn mache, mich arbeiten zu lassen wenn ich täglich länger unterwegs bin, wie dass ich effektiv arbeite.. Nun meine Frage - und bitte nur die jenigen antworten, die mir auch tatsächlich weiterhelfen können, und nicht auf Vermutungen argumentieren: Hatte schonmal jemand solch einen Fall? Kann ich den Firmenwagen wieder für mich beanspruchen? Sollte der Arbeitnehmere die Fahrtkosten übernehmen? Weil ich meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich angegeben, dass ich für meine Arbeit ein Firmenfahrzeug benötige...

Firmenwagen, Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, Krankenkasse, Wiedereingliederung
Private Haftpflicht bei Schäden am Firmenwagen?

Hallo zusammen, ich habe über meinen Arbeitgeber einen nach 1% Regelung versteuerten Firmenwagen, den ich laut Vertrag auch privat nutzen darf.

Heute ist mir beim Entladen des Kofferraums ein Werkzeugkoffer aufgegangen und mehrere Werkzeuge sind auf die Ladekante der Stoßstange gefallen. Hierdurch sind mehrere kleine Kratzer entstanden. Einer ist sogar etwas tiefer (Klarlack beschädigt).

Was das ganze noch komplizierter macht ist, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Mein Arbeitgeber ist also nicht Eigentümer.

Anmerkung: Das ganze hat nichts mit meinem Beruf zu tun. Ich bin Büroangestellter. Ich hatte nach Feierabend privat einem Freund beim renovieren geholfen. Deshalb hatte ich mein eigenes Werkzeug dabei.

Frage: Ist das ggfls. ein Fall, bei dem meine private Haftpflichtversicherung greift, oder ist das ausgeschlossen? Ich habe ja fremdes Eigentum beschädigt. Ich weiß nur nicht, wie es im speziellen Fall aussieht, da es sich ja um einen mir auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen handelt.

Danke.

Ps.: Ich hatte natürlich auch Google bemüht, doch leider finde ich hier nur ettliche Artikel darüber was passiert, wenn man während der Arbeit Schäden verursacht und hieraus Forderungen durch Dritte entstehen, jedoch nicht wie es aussieht, wenn man Firmeneigentum beschädigt.

Versicherung, Recht, Arbeitsrecht, Firmenwagen, Haftpflichtversicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschaden, arbeitnehmerhaftung, leasingfahrzeug, Auto und Motorrad
Grob Fahrlässig den Firmenwagen beschädigt (Brandloch). Kostenvoranschlag bezahlen oder Rechnung abwarten?

Hallo Zusammen,

da ich leider mit Erfahrungen von anderen (Mitarbeiter Fuhrpark) und meiner Internet Recherche nicht weiterkomme, möchte ich gerne mein Anliegen hier schildern.

Ich hab bei meinem alten Arbeitgeber einen Firmenwagen (Audi A1) überlassen bekommen. Dies wurde weder im Arbeitsvertrag, noch in einem Zusatz schriftlich festgehalten. Da ich hauptsächlich im Auftrag des AG unterwegs war und das Fahrtenbuch geführt habe, wurde mir gesagt, dass das so in Ordnung ist.

Anfang letzten Jahres habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Und eine Übergabe des Wagens gemacht. Ich habe im Fahrersitz ein Brand Loch hinterlassen und dies im Protokoll unterschrieben.

Dieses Jahr im März lief der Leasingvertrag aus und wurde dem Händler (Audi Händler) zurückgegeben. Mir wurde jetzt eine Rechnung vom alten Arbeitgeber zugestellt, in dem mir der Kostenvoranschlag berechnet wird.

Klar die Kosten muss ich tragen, da ich das Brandloch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht habe und das weder die Kasko des AG, noch meine Haftpflicht bezahlt. Das habe ich verstanden.

Sollte ich lieber den Betrag des Kostenvoranschlags "einfach" bezahlen oder eine Rechnung verlangen?

Der Kostenvoranschlag für den Sitzbezug beläuft sich auf ca. 550€ inklusive Einbau. Ich kenne mich nicht mit den Preisen aus, aber das klingt für mich sinnig.

Hintergrund: meine Kündigung wurde leider nicht positiv aufgenommen und es wurde schnell böse. Ich laufe auch noch meinem Arbeitszeugnis hinterher, dessen Erstellung mir aber bereits vor über einem Jahr zugesagt wurde (zum Glück schriftlich!).

Aus dem Grund habe ich auch das mulmige Gefühl, das die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als veranschlagt.

Ich bin für jede Idee offen und bedankte mich schon Vorher :)

PS: Ich spiele auch mit dem Gedanken, die Bezahlung der Rechnung von der Zustellung des Arbeitszeugnisses abhängig zu machen,, sodass die offenen Forderungen, beider Seiten, erfüllt sind. Leider weiß ich (noch) nicht, ob das rechtlich zulässig ist.

Viele Grüße Daniel

Firmenwagen
Gibt es bei Firmenwagennutzung ein Gewohnheitsrecht?

Hallo, ich muss mal wieder etwas fragen und hoffe es kann mir hier jemand eine aussagekräftige Antwort geben.

Mein Mann arbeitet seit 12 Jahren in der selben Firma und hat sein Anbeginn einen Firmenwagen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung um damit von Zuhause zur Arbeit und wieder zurück zu kommen. Es handelt sich um einen VW Combo und er muss davon keinerlei Kosten tragen, also von wegen 1% Regelung oder so.

In zurückliegenden Gehaltsgeprächen wurde immer darauf hingewiesen, dass er ja den Combo nutzen darf. Leider gibt es keinen Vertrag über die Nutzungserlaubnis dieses Fahrzeuges. Es ist sozusagen irgendwie eine stillschweigende Abmachnung. Lediglich ein Schreiben liegt vor, das mein Mann vor einigen Jahren erhalten hat aufgrund eines Tickets, als ich einmal mit dem Combo zu schnell unterwegs war, in dem er darau hingewiesen wird, das der Wagen einzig ihm und keinen dritten personen und auch nur zu Fahrten zwischen Whg und Arbeitsstätte überlassen wurde.

Jetzt ist es so, das letzte Woche sein Chef an meinen Mann herangetreten ist und ihm mitteilte, das er ab September das Auto bräuchte, wahrscheinlich für einen anderen Mitarbeiter und mein Mann solle sich schon mal Gedanken darüber machen.

Meine Frage nun: Kann der Chef meines Mannes das so ohne weiteres machen bzw. gibt es aufgrund der länge der Zeit nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht? Ad wäre dies ja wie eine Gehaltskürzung.

Kann jemand dazu etwas sagen?

Vielen Dank schon einmal.

Firmenwagen, Gewohnheitsrecht
Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?

Mein Beschäftigungsverhältniss endet am 31.10.18. Firmenwagen wurde am 31.10.18 zurückgegeben. Die Fahrzeugabnahme und Übergabeprotokoll hat eine DEKRA Station gemacht. Der Firmenwagen wurde über eine Leasinggesellschaft gefahren, bei der mein Arbeitgeber Großkunde ist. Der Firmenwagen hatte 2 Vorbesitzer, die bei der selben Firma angestellt sind, also Arbeitskollegen.

Das Fahrzeug hat ein paar Schäden vom Vorbesitzer, welcher damals ein Übergabeprotokoll ausgefüllt hat und nur 1 der 3 Schäden eingetragen hat. Die anderen 2 Schäden am Lack sind nicht so leicht zu erkennen. Der DEKRA Arbeiter hat es auf der Hebebühne natürlich erkannt. Ich sehe es auch zum ersten mal und habe das Fahrzeug ja damals guten Gewissens vom Arbeitskollegen übernommen, welchem die Schäden evtl. auch nicht bekannt waren, wer weiß...

Jedenfalls hat damals nur eine Fahrzeugübergabe zwischen 2 Arbeitskollegen stattgefunden, die 1x um das Fahrzeug rummgelaufen sind. Auch habe ich das Übergabeprotokoll des Arbeitskollegen damals nicht unterzeichnet. Eine vernünftige Prüfung bei Fahrzeugübergabe z.B. durch DEKRA Arbeiter hat aber nicht stattgefunden.

Das Übergabeprotokoll als ich das Fahrzeug heute abgegeben habe, auf dem alle Schäden vermerkt sind, jedoch keiner von mir verursacht, habe ich unterzeichnet, es bedeutet ja nicht das ich mit Unterschrift bestätige die Schäden verursacht zu haben, sondern lediglich diese gesehen zu haben, also bestätigt das diese am Fahrzeug sind.

Muss ich nun für alle Schäden aufkommen, weil damals kein vernünftiges Übergabeprotokoll gemacht wurde oder ist es daher ein Problem der Leasinggesellschaft?

Recht, Arbeitsrecht, Firmenfahrzeug, Firmenwagen, Dekra, Leasing, Rechtslage, TÜV, Übergabeprotokoll, Auto und Motorrad